Bebauungspläne

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans sind die Bürger und Bürgerinnen zu beteiligen. Die Pläne werden dazu im Rathaus öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig stehen Ihnen die Unterlagen an dieser Stelle zur Einsicht zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, während der Dauer der Auslegung, Ihre Anregungen und Bedenken schriftlich, oder zur Niederschrift im Rathaus, vorzubringen.

Flächennutzungsplanänderung Laiblinger Weg

Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen

Öffentliche Bekanntmachung

4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Gewerbegebiet Laiblinger Weg“

Aufstellungsbeschluss
Frühzeitige Beteiligung

Der Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen hat am 02.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Gewerbegebiet Laiblinger Weg“ auf der Gemarkung Schwieberdingen gefasst. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Laiblinger Weg“. Mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich sollen somit die vorbereitenden bauleitplanerischen Voraussetzungen für Realisierung des Interkommunalen „Gewerbegebietes Laiblinger Weg“ geschaffen werden. In derselben Sitzung am 02.12.2025 wurde der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Gewerbegebiet Laiblinger Weg“ gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.Der Umfang der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Gewerbegebiet Laiblinger Weg“ ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Vorentwurfes in der Fassung vom 02.12.2025 und der nachfolgend abgedruckten Planskizze:
Flächennutzungsplan Laiblinger Weg Auszug Skizze

Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Gewerbegebiet Laiblinger Weg“ in der Fassung vom 02.12.2025 wird im Internet auf der Seite derGemeinde Schwieberdingen unter: www.schwieberdingen.de
und der Gemeinde Hemmingen unter: www.hemmingen.de
in der Zeit vom Montag, 15.12.2025 bis Freitag, 23.01.2026zur Einsicht bereitgehalten.Zusätzlich werden die Unterlagen während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht in den Rathäusern der Gemeinden Schwieberdingen und Hemmingen bereitgehalten.Rathaus Schwieberdingen, Schloßhof 1, 71701 Schwieberdingen, Mo-Fr 08:30 – 12:00 Uhr und Do 14:30 – 18:15 Uhr.
Rathaus Hemmingen, Schloss 1, 71282 Hemmingen, Mo 08:30 – 12 Uhr und 15:30 – 18:00 Uhr, Di 08:30 – 12:00 Uhr, Do 07:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr, Fr. 08:30 – 12:00 Uhr.
Während der Veröffentlichung sollten Stellungnahmen elektronisch unter der Adresse m.goetz@schwieberdingen.de abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift. Schriftliche Stellungnahmen können an das Rathaus Schwieberdingen, Schloßhof 1, 71701 Schwieberdingen und/oder das Rathaus Hemmingen, Schloss 1, 71282 Hemmingen gerichtet werden. In vorgenannten Rathäusern können auch Stellungnahmen zur Niederschrift abgegeben werden.Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. In diesem Rahmen wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.Schwieberdingen, den 11.12.2025 Stefan Benker
Vorsitzender des Gemeindeverwaltungsverbandes Schwieberdingen-Hemmingen

Begründung (PDF | 1,4 MB) zum Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes - nicht barrierefrei

Flächennutzungsplan Laiblinger Weg Skizze

Vorlage (PDF | 81 KB) im Gemeindeverwaltungsverband zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Laiblinger Weg - nicht barrierefrei

Bebauungsplan Laiblinger Weg

Bebauungsplan Markgröninger Straße - Möglinger Weg

Bebauungsplan Markgröninger Straße - Möglinger Weg (PDF | 5 MB)
2. Östliche Erweiterung – 2. Änderung“ in Schwieberdingen (Fotovoltaikanlagen auf Stellplatzflächen)

Bebauungsplan Markgröninger Straße - Möglinger Weg (PDF | 1,1 MB) 2. östliche Erweiterung 2. Änderung (nicht barrierefrei)

Bebauungsplan Seelach

Bebauungsplan Zollstöckle

Rechtskräftige Bebauungspläne-Online

Unter nachfolgendem Link gelangen Sie zum Online-Kartensystem (KarO) für den Landkreis Ludwigsburg. Dort finden Sie alle für die Gemeinde Schwieberdingen rechtskräftigen Bebauungspläne sowie deren Anlagen.

VertiGIS WebOffice LRALB_BPL

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Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollzähligkeit, Maßhaltigkeit und Genauigkeit der überlassenen Daten wird nicht übernommen. Insoweit besteht auch keine Haftung für unrichtige Angaben, Übertragungsfehler, Folgeschäden oder sonstige Schäden jeglicher Art.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihr Bauamt Schwieberdingen.