Lärmaktionsplan
Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Schwieberdingen – Beteiligung der Öffentlichkeit
Nach §47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert. Auf Gemarkung Schwieberdingen wurde aufgrund der Verkehrsbelastung von über 8.200 Kfz/24h die Bundesstraße 10 sowie die Landesstraßen 1140 und 1141 erfasst. Die Gemeinde ist daher zur Fortschreibung ihres kommunalen Lärmaktionsplans verpflichtet. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29. April 2025 dem Entwurf des Lärmaktionsplanes der 4. Stufe zugestimmt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz beschlossen.
Das Büro Rapp AG schlägt u.a. folgende Maßnahmen vor:
Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h aus Lärmschutzgründen entlang der B 10 auf einem 2.400 Meter langen Abschnitt, beginnend östlich der Brücke B 10 über die Glems bis auf Höhe Abzweig / Einmündung Stuttgarter Straße Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung (65/55 dB(A) tags/nachts) erreicht/überschritten werden
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom 12.05.2025 bis einschließlich 11.06.2025 im Rathaus der Gemeinde Schwieberdingen, Schloßhof 1, Zimmer 202 öffentlich aus. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den derzeit geltenden Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 11.06.2025 schriftlich vorgebracht werden.
Lärmaktionsplanung Stufe 4 (PDF | 5,9 MB) - nicht barrierefrei
Lärmaktionsplan Schwieberdingen Planentwurf (PDF | 11,9 MB) - nicht barrierefrei
