Lärmaktionsplan

Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Schwieberdingen – Beteiligung der Öffentlichkeit

Lärmschutzwand B10 Schwieberdingen

Nach §47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert. Auf Gemarkung Schwieberdingen wurde aufgrund der Verkehrsbelastung von über 8.200 Kfz/24h die Bundesstraße 10 sowie die Landesstraßen 1140 und 1141 erfasst. Die Gemeinde ist daher zur Fortschreibung ihres kommunalen Lärmaktionsplans verpflichtet. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29. April 2025 dem Entwurf des Lärmaktionsplanes der 4. Stufe zugestimmt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz beschlossen.

Der Lärmaktionsplan – Stufe 4. Für die Gemeinde Schwieberdingen wurde mit Gemeinderatsitzung vom 15.10.2025 beschlossen und mit Datum 16.10.2025 öffentlich bekanntgemacht.
Der beschlossene Bericht kann nachfolgend sowie unter den Öffentlichen Bekanntmachungen auf der Homepage eingesehen werden.

Bericht zur Beschlussfassung Lärmaktionsplan (PDF | 6 MB) - nicht barrierefrei
Synopse und Wertungsvorschlag (PDF | 593 KB) der Stellungnahmen Lärmaktionsplan Schwieberdingen - nicht barrierefrei
Anlagen (PDF | 12,4 MB) mit Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan - nicht barrierefrei