Schulkindbetreuung

Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung – Anpassung der Module und der Elternbeiträge ab 01.09.2026
Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht gemäß dem Ganztagsförderungsgesetz ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter. Dies bedeutet, die Schülerinnen und Schüler haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz. Eine Pflicht, die Ganztagsbetreuung in Anspruch zu nehmen besteht nicht. Sie entscheiden auch künftig selbst, ob und in welchen Umfang Sie eine Betreuung für Ihr Kind wünschen.
Die Einführung erfolgt stufenweise. Ab 01.09.2026 gilt der Anspruch zunächst für alle Kinder der 1. Klassenstufe. Bis zum Schuljahr 2029/2030 haben schließlich alle Kinder der Klassen 1 bis 4 einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagesbetreuung.
Dieser Anspruch kann sowohl durch Ganztagsschulen, als auch über kommunale Betreuungsangebote erfüllt werden. In Schwieberdingen wird der Rechtsanspruch künftig über ein kommunales Betreuungsangebot im Hort der Grundschule umgesetzt. Der Anspruch verpflichtet die Gemeinde als Schulträger, eine Betreuung von täglich bis zu acht Stunden an fünf Werktagen sicherzustellen. In diesen acht Stunden sind die Unterrichtszeiten inbegriffen.
Mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs gehen organisatorische Anpassungen einher. Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und eine verlässliche Betreuung bis in den Nachmittag sicherzustellen, werden die bislang buchbaren Betreuungszeiten neu und bedarfsgerecht strukturiert sowie die Anzahl der Betreuungsplätze erweitert. Aufgrund des erhöhten Personalbedarfs, der notwendigen baulichen Maßnahmen in den Schulen und den Mensen sowie der gestiegenen Sach- und Betriebskosten, ist eine Anpassung der Elternbeiträge erforderlich.
Die künftigen Betreuungsmodule und die Elternbeiträge ab dem 01.09.2026 können Sie der nachfolgenden Entgeltordnung entnehmen. Anmeldungen sind ab sofort möglich.
Sollten Sie einen rechtsanspruchserfüllenden Betreuungsplatz, also Modul 2 oder 4 benötigen, melden Sie den Bedarf bitte schriftlich bis spätestens zum 15.03. für das jeweils folgende Schuljahr an.
Das bisherige Modul 1 und 2, mit einer Betreuung von 07:15 Uhr bis 08:30 Uhr und von 12:00 Uhr bis 13:15 Uhr, kann künftig nicht mehr angeboten werden.
Sofern Ihr Kind aktuell in einem dieser beiden Module betreut wird, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für eines der künftigen Module anzumelden. Füllen Sie hierzu bitte ein neues Anmeldeformular aus und lassen Sie es Frau Zeiser unter a.zeiser@schwieberdingen.de oder postalisch zukommen. Sollte kein neues Anmeldeformular abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass Sie ab dem kommenden Schuljahr keine weitere Schulkindbetreuung mehr wünschen.
Bei allen anderen bisherigen Modulen, muss kein neues Anmeldeformular ausgefüllt werden. Ihr Kind bleibt automatisch angemeldet. Sofern Sie keine Schulkindbetreuung mehr wünschen, melden Sie Ihr Kind zum neuen Schuljahr einfach ab.
- Informationen (PDF | 273 KB) zur Grundschulkinderbetreuung ab dem Schuljahr 2026 / 2027 (noch nicht barrierefrei)
- Entgeltordnung (PDF | 370 KB) für die Schulkindbetreuung vom 01.09.2026 (nicht barrierefrei)
