Aktuelle Meldungen

Gebäude
Meldung vom 26. Februar 2026

Schulkindbetreuung

Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung – Anpassung der Module und der Elternbeiträge ab 01.09.2026 - Ab dem Schuljah r 2026/2027 besteht gemäß dem Ganztagsförderungsgesetz ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter. Dies bedeutet, die Schülerinnen und Schüler haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz. Eine Pflicht , die Ganztagsbetreuung in Anspruch zu nehmen besteht nicht . Sie entscheiden auch künftig selbst, ob und in welchen Umfang Sie eine Betreuung für Ihr Kind wünschen.
Travestiekünstler
Frl. Wommy Wonder: Aber hallo! Samstag, 14.03.2026, 20 Uhr, Bürgerhaus Schwieberdingen
Meldung vom 02. November 2025

Frl. Wommy Wonder 14.03.26

Auch in ihrem neuen Programm Aber hallo sorgt Frl. Wommy Wonder neben Kulturraumpflegerin Elfriede Schäufele, für Stimmung. Wer herzlich lachen und dabei das Niveau nicht aus den Augen verlieren will, ist hier goldrichtig. Pointen gibt’s im Stakkato mit einer Gagdichte, die man selten findet. Willkommen bei leichter Unterhaltung mit Tiefgang für Herz, Hirn und Zwerchfell – immer nah am Leben und am Puls der Zeit.   Wir freuen uns auf wonder-bare Abende, seien Sie dabei!
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Meldung vom 28. Juli 2025

Glasfaserausbau in Schwieberdingen

Im Jahr 2019 wurde der Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg (ZVKBL) gegründet, um den Glasfaserausbau in den Städten und Gemeinden des Landkreises intensiv voranzutreiben. Das Ziel ist es, durch kommunale Initiativen unter dem Dach der Gigabit Region Stuttgart eine flächendeckende Breitbandnetzinfrastruktur zu schaffen. Der Zweckverband (ZVKBL) gehört zusammen mit den Breitband-Zweckverbänden der Landkreise in der Region Stuttgart sowie der Landeshauptstadt zu den Gesellschaftern der Gigabit Region Stuttgart GmbH (GRS). Glasfaser bis in die einzelnen Haushalte ist die leistungsfähigste und einzig zukunftssichere Festnetz-Infrastruktur für schnelles Internet. Daran arbeitet der Landkreis zusammen mit den Kommunen und der GRS.