Gartenwasserzähler
Die bisherige Nutzung eines Zapfhahnzählers oder nicht DIN gerecht verbaute Wasserzähler als Gartenwasserzählers zur Befreiung von der Abwassergebühr, ist ab dem 01.01. 2027 nicht mehr möglich.
Aus hygienischen Gründen, sowie zum Schutz des Wasserzählers vor Frostschäden ist ab 01.01.2027 für die Anerkennung von Bewässerungswasser bei der Abwassergebührenberechnung ein von der Gemeinde bereitgestellter Wasserzähler erforderlich. Dieser ist an einem ordnungsgemäßen, frostsicheren und trockenen Zählerplatz innerhalb des Gebäudes zu installieren.
Für den ordnungsgemäßen Zählerplatz ist zudem zwingend ein DIN-gerechter Zählerbügel vorzusehen. Dieser gewährleistet einen spannungsfreien und fachgerechten Einbau und Tausch des Wasserzählers.
Bitte veranlassen Sie, sofern erforderlich, rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen und lassen Sie einen geeigneten Zählerplatz herstellen. Für den Ausbau des bisherigen Gartenwasserzählers sowie den Einbau des neuen, von der Gemeinde bereitgestellten Wasserzählers, entstehen keine Gebühren. Etwaige Kosten, die für die Herstellung oder den Umbau eines geeigneten Zählerplatzes entstehen, sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.
Durch die rechtzeitige Herstellung eines geeigneten Zählerplatzes stellen Sie sicher, dass bei Ihnen ein Gartenwasserzähler künftig weiterhin ordnungsgemäß betrieben werden kann und die entsprechenden Wassermengen bei der Berechnung der Abwassergebühr berücksichtigt werden. Bitte teilen Sie der Gemeinde mit, wenn die Voraussetzungen für den Zählertausch geschaffen sind und das Wasserwerk den Austausch vornehmen kann.
Sollte bis zum Jahresende 2026 keine entsprechende Mitteilung bei der Gemeinde eingehen, wird das Wasserwerk die bestehenden Gartenwasserzähler im neuen Jahr 2027 ausbauen.
Für weitere Informationen oder Fragen steht Ihnen die Gemeinde gerne zur Verfügung.
Danke für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis für die erforderliche Umstellung.
Gemeinde Schwieberdingen
Bauamt / Wasserwerk
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