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Meldung vom 26. Februar 2026

Schulkindbetreuung

Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung – Anpassung der Module und der Elternbeiträge ab 01.09.2026 - Ab dem Schuljah r 2026/2027 besteht gemäß dem Ganztagsförderungsgesetz ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter. Dies bedeutet, die Schülerinnen und Schüler haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz. Eine Pflicht , die Ganztagsbetreuung in Anspruch zu nehmen besteht nicht . Sie entscheiden auch künftig selbst, ob und in welchen Umfang Sie eine Betreuung für Ihr Kind wünschen.