Schulkindbetreuung
Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung – Anpassung der Module und der Elternbeiträge ab 01.09.2026 - Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht gemäß dem Ganztagsförderungsgesetz ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter. Dies bedeutet, die Schülerinnen und Schüler haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz. Eine Pflicht, die Ganztagsbetreuung in Anspruch zu nehmen besteht nicht. Sie entscheiden auch künftig selbst, ob und in welchen Umfang Sie eine Betreuung für Ihr Kind wünschen.
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