Landesnichtraucherschutzgesetz geändert

Zigarette mit durchgestrichenem Balken

Ab Juni 2026 gelten in Baden-Württemberg neue Regeln zum Nichtraucherschutz. Die Änderungen wurden gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern entwickelt, unter anderem im Rahmen eines Bürgerforums, das erstmals in Baden-Württemberg stattgefunden hat.

Ziel der Neuregelung ist ein moderner Gesundheitsschutz, der auch neue Formen des Rauchens berücksichtigt und den Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern an heutige gesellschaftliche Entwicklungen anpasst. Weiterhin gilt grundsätzlich ein Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen. Ausnahmen bestehen wie bisher in bestimmten Bereichen der Gastronomie sowie in Bier-, Wein- und Festzelten. 

Künftig wird das Rauchverbot auch auf bestimmte Bereiche im Freien ausgeweitet. Besonders an Orten, an denen sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten, ist Rauchen dann nicht mehr erlaubt. Dazu gehören Spielplätze, Haltestellen von Bus und Bahn, Schulhöfe sowie Freibäder, Zoos und Freizeitparks. In Freibädern, Zoos und Freizeitparks können jedoch weiterhin gesonderte Raucherbereiche eingerichtet werden. 
Das Rauchverbot gilt künftig nicht nur für herkömmliche Zigaretten, sondern auch für E-Zigaretten, Vapes, E-Shishas, Tabakerhitzer, Wasserpfeifen und ähnliche Produkte.

An den Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs werden neue Hinweisschilder und Piktogramme angebracht. Zusätzlich informieren Aushänge in den Schaukästen sowie digitale Fahrgastanzeigen über die neuen Regelungen. Bei Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz wurden die Bußgelder erhöht. Sie können künftig bis zu 200 Euro betragen, bei wiederholten Verstößen bis zu 500 Euro.

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die neue Rechtslage zu beachten.