Grundschulkindbetreuung
Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027
Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht gemäß dem Ganztagsförderungsgesetz vom 2. Oktober 2021 ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter.
Die Einführung erfolgt stufenweise:
Ab 1. August 2026 gilt der Anspruch zunächst für Kinder der 1. Klassenstufe.
Bis zum Schuljahr 2029/2030 haben schließlich alle Kinder der Klassen 1 bis 4 einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagesbetreuung.
Dieser Anspruch kann sowohl durch Ganztagsschulen als auch über kommunale Betreuungsangebote erfüllt werden. In Schwieberdingen wird der Rechtsanspruch künftig über ein kommunales Betreuungsangebot im Hort der Grundschule umgesetzt. Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, wird derzeit das Betreuungskonzept überarbeitet. Dazu zählen die buchbaren Module, die Gebührenstruktur sowie die Prüfung einer Erweiterung der Betreuungsplätze.
Sobald die neuen Betreuungsangebote feststehen, wird die Gemeinde rechtzeitig informieren. Anschließend ist eine Anmeldung für die Grundschulkinderbetreuung ab September 2026 möglich.
Die Gemeinde Schwieberdingen bittet alle Eltern bis dahin noch um etwas Geduld und bedankt sich für das Verständnis.
