Informationen zur Hilfe für die Ukraine

Logo Gemeinde mit Ukraineflaggenfarben

Hier finden Sie Kontakt und Informationen zu Hilfsangeboten für geflüchtete Ukrainer

Kontakt für Fragen und Hilfsangebote für geflüchtete Ukrainer

Bei Fragen oder Unterstützung wenden Sie sich bitte an die Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte im Rathaus:
Dr. Iris Holzwart-Schäfer
Tel. 0173 60 28 15 3
Mail: Ukraine-Einsatzteam@schwieberdingen.de

Geldspenden Ukraine-Flüchtlinge

Zahlreiche Hilfsorganisationen – darunter das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) sowie nationale und internationale Organisationen und Bündnisse – rufen zu Spenden auf, um der von Krieg und Flucht betroffenen ukrainischen Bevölkerung zu helfen. 
Um in Schwieberdingen bereits angekommenen Menschen aus der Ukraine zu helfen, können Sie gerne auch direkt an die Gemeinde Schwieberdingen spenden.

Kreissparkasse Ludwigsburg
IBAN: DE73 6045 0050 0000 0040 68
BIC: SOLADES1LBG
Verwendungszweck: Spende Flüchtlingshilfe


Bitte geben Sie im Verwendungszweck ebenfalls Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können. Ihr Name und der Betrag werden dann über die Spendenvorlage des Gemeinderates veröffentlicht.

Hotline und häufig gestellte Fragen des Ministeriums für ukrainische Flüchtlinge

Neben dem Informationsangebot auf der Webseite des Ministeriums, insbesondere mit wichtigen Fragen zu Flüchtenden aus der Ukraine hat das Ministerium der Justiz und für Migration auch eine telefonische Hotline eingerichtet. Diese ist mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt und unter der Nummer 0800 70 22 500 erreichbar.

Verschiedene Hilfe-Hotline

SOS Meldestelle ukrainische Waisenhäuser

Die Meldestelle wird durch das SOS-Kinderdorf betrieben und soll bei der Vermittlung von Kinder- und Jugendgruppen aus ukrainischen Heimen in eine sichere Unterkunft und bedarfsgerechte Betreuung und Begleitung in Deutschland helfen.

Hilfe für ukrainische Flüchtlinge Hotlinennummern
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 080000116016
Hilfetelefn Schwangere 08004040020
Poilzei Notruf 110

Anträge und Informationen für ukrainische Geflüchtete

Ukrainische Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis nach §24 haben Anspruch auf Kindergeld. Dem Antrag sind folgende Dokumente in Kopie beizulegen:
Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung, soweit vorhanden ukr. Pass / Personalausweis  und Geburtsurkunde

Link zu verschiedenen Anträgen und Merkblättern
Antrag Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (PDF) (352,5 KB)
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (PDF) (320,8 KB) (AsylbLG)
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (russisch) (PDF) (282,5 KB)
Заявление на получение пособий в рамках AsylbLG (PDF) (282,5 KB)
Merkblatt: Informationen zu Kosten für Anbieter/-innen (PDF) (117,5 KB) von Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine
Informationen zu Sprachkursen (PDF) (91,8 KB) für Geflüchtete aus der Ukraine
Informationsseite der Bundesagentur für Arbeit für Geflüchtete aus der Ukraine

Merkblätter zu konsularischen Dienstleistungen in ukrainischer Sprache:
Eintragung der Kinder in den Reisepass des Elternteils (PDF) (297,3 KB)
Ausstellung eines Dokumentes mit den Infos auf Deutsch aus dem Inneren Ausweis (PDF) (342,2 KB)
Verlängerung des Reisepasses (PDF) (432,7 KB)

Sonderhotline für Geflüchtete aus der Ukraine der Agentur für Arbeit
Mitarbeiter der BA geben dort Geflüchteten Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche in ukrainischer und russischer Sprache. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr unter der Servicerufnummer 0911 178-7915 erreichbar. Der Anruf ist nicht gebührenfrei, es fallen Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz an.
Weitere Antworten auf viele Fragen können Sie ebenso auf folgende Homepageseiten erfahren:
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine
https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua
https://www.arbeitsagentur.de/ukraine

Informationen zur Betreuung geflüchteter Kinder aus der Ukraine
Das Kultusministerium informiert zur Betreuung von Kindern aus der Ukraine:
In der ersten Zeit nach der Ankunft in einer Stadt oder Gemeinde in Baden-Württemberg können Angebote wie Familiengruppen, Spielgruppen oder offene Gruppenangebote dabei unterstützen, nach den Fluchterfahrungen gut anzukommen. Diese Angebote eignen sich insbesondere auch bei ungewisser Aufenthaltsdauer. Werden diese Betreuungsformen unterhalb von 10 Stunden wöchentlich angeboten, sind sie nicht betriebserlaubnispflichtig (siehe FAQ-Liste KVJS).Darüber hinaus ist im Rahmen freier Plätze auch eine Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung möglich. Hierzu ist es notwendig, dass eine ukrainische Familie den Bedarf eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege ggf. zeitnah der Kommune meldet in der sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das weitere Vorgehen wird dann örtlich festgelegt (z. B. Aufnahme in eine Warteliste).   
 
Weitere Informationen stellen das Kultusministerium, der Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) und das Forum Frühkindliche Bildung (FFB BW) auf den jeweiligen Websites zur Verfügung:
Kultusministerium
KVJS
FFB

Kostenlose Nutzung des ÖPNV durch Flüchtende aus der Ukraine
Die im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen organisierten Unternehmen ermöglichen ukrainischen Geflüchteten, wie den beigefügten Dokumenten zu entnehmen ist, die kostenlose Nutzung des ÖPNV. Aufgrund der hohen Mitgliederzahl ist von einem hohen Abdeckungsgrad über das Bundesgebiet auszugehen. Um vor Ort zweifelsfrei feststellen zu können ob die örtlich relevanten Verkehrsunternehmen Mitglied im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen sind und ob eine kostenlose Nutzung des ÖPNV vorgesehen ist und kommuniziert werden kann, empfiehlt sich die Rücksprache mit dem örtlichen Verkehrsverbund.
Freifahrt für ukrainische Geflüchtete (PDF) (19,9 KB) – Information zur Regelung
Freifahrt für ukrainische Geflüchtete – Nachweise Berechtigung (PDF) (557,6 KB) (Ticketmuster)
     
Hilfe für ukrainische Krebspatienten
Liste der Onkologischen Zentren und Spitzenzentren, die bereit sind, behandlungsbedürftige ukrainische Krebspatienten aufzunehmen.

Begegnungszentrum „MIR“ für Geflüchtete aus der Ukraine
Austausch und Begegnung, Vermittlung von Sprachmittlern, Ausfüllhilfe für Formulare, Informationen und Beratung
 
Wo? Friedenskirche, Stuttgarter Straße 42 (an der B27) in Ludwigsburg
Wann? Mo – Do: 09:00 – 15:00 Uhr, Fr: 09:00 – 12:00 Uhr statt.
Kontakt: Telefon: 0176 119542-46 oder E-Mail: MIR@kdv-lb.de
 
Anbieter: Kreisdiakonieverband Ludwigsburg, Caritas Ludwigsburg - Waiblingen - Enz, evangelische Kirche Ludwigsburg und Katholische Kirche im Landkreis Ludwigsburg
Diese Informationen auch auf ukrainisch (PDF) (228,9 KB)

Deutschkurs für Ukrainer

Kostenloser Deutschkurs für ukrainische Eltern mit Kinderbetreuung im Rahmen der VwV Deutsch des Landkreises Ludwigsburg

Der Sprachkurs umfasst 300 Unterrichtseinheiten und endet mit einem Abschlusstest (Telc-Deutsch A1).
 
Zielgruppe:
Teilnahmeberechtigte sind ukrainische Eltern, die die deutsche Sprache erlernen wollen, soweit sie keinen oder noch keinen Zugang zu den Sprachkursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben.
Es wird während der Kurszeiten eine Kinderbetreuung angeboten. Teilnahmeberechtigt an der Kinderbetreuung sind nichtschulpflichtige Kinder der Teilnehmenden am Sprachkurs, die zur Zeit keinen Betreuungsplatz haben.
 
Kurszeiten und Kursort:
Kursbeginn: 23.05.2022
Kursende: 29.09.2022
Prüfungsdatum: 30.09.2022
Ferien: 16.08.2022-25.08.2022
 
Die Kurszeiten sind jeweils montags und donnerstags von 13:30- 16:45 Uhr sowie dienstags und mittwochs von 13:30- 17:35 Uhr.
 
Kursträger: Pangea Bildungszentrum
Kursort: Gänsfussallee 8
71636 Ludwigsburg
 
Anmeldung:
Anmeldungen werden ab sofort unter alexandra.diener@landkreis-ludwigsburg.de entgegengenommen.
Zur Anmeldung werden folgende Daten der Teilnehmenden des Sprachkurses benötigt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Emailadresse, Telefonnummer und Ausweiskopie. Außerdem: Name, Vorname, Geburtsdatum und Ausweiskopie der zu betreuenden Kinder.

Pressemitteilungen

Pressemitteilung vom 31.08.2022

Migration: Land verschärft Zuteilungspraxis - Landkreis muss in dieser Woche 414 ukrainische Geflüchtete aufnehmen
Sporthalle des Beruflichen Schulzentrums Bietigheim-Bissingen wird als erste Halle belegt  
 
LUDWIGSBURG / BIETIGHEIM-BISSINGEN. Das Landesministerium der Justiz und für Migration hat den Landkreisen als unteren Aufnahmebehörden angekündigt, dass es seine Zuteilungspraxis angesichts der stark steigenden Zugangszahlen ukrainischer Geflüchteter sowie Asylsuchender verschärft. Das bedeutet, dass die Landkreise die ihnen zugeteilten Kontingente auf jeden Fall aufnehmen müssen. Für den Landkreis Ludwigsburg bedeutet dies in dieser Woche eine Zuteilung von 414 ukrainischen Geflüchteten. Landrat Dietmar Allgaier hat sich deswegen an die Oberbürgermeister und Bürgermeister der 39 Landkreiskommunen gewandt und diese darum gebeten, „alle Anstrengungen zu unternehmen und freie Plätze zu melden, notfalls auch in Notunterkünften“.
 
Der Landkreis müsse die Quote für die Zuteilung ukrainischer Flüchtlinge für September im Vergleich zum August deutlich erhöhen. Allgaier wirbt bei den Kommunen um Verständnis dafür, dass der Landkreis Personen zuteilen müsse, wenn nicht genügend freie Plätze gemeldet werden. Der Chef der Kreisverwaltung appelliert an „die Solidarität und Unterstützung, diese neuerliche Herausforderung gemeinsam zu bewältigen“. Er verweist darauf, dass der Landkreis mit der Anmietung von bisher acht neuen Unterkünften die Unterbringungskapazitäten deutlich erhöhen konnte, dies aber bei weitem nicht ausreichen werde. Trotz großer Anstrengungen könnten weder die Kommunen noch der Landkreis beim Aufbau der Kapazitäten mit den weiter steigenden Zugangszahlen Schritt halten. Deshalb müsse man, so der Landrat, aus heutiger Sicht davon ausgehen, dass die Kreiskommunen in Kürze Notunterkünfte wie Gemeindehallen oder Sporthallen belegen müssten. Das Land habe bereits zur Vorbereitung von Notunterkünften aufgefordert.
 
Schon Anfang August hatten sich Landrat Allgaier und Steffen Bühler, Vorsitzender der Bürgermeisterversammlung im Landkreis Ludwigsburg, mit einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten der Bundestagswahlkreise Ludwigsburg und Neckar-Zaber gewandt. Darin heißt es: „Wir bitten Sie, Ihren politischen Einfluss geltend zu machen und sich dafür einzusetzen, dass der Zustrom an Asylbegehrenden begrenzt wird und seitens des Bundes keine weiteren Anreize für eine Armutsmigration nach Deutschland geschaffen werden. Auch muss der Bund noch stärkere Anstrengungen unternehmen, um den Bau der dringend notwendigen Wohnungen und Unterkünfte zu erleichtern. Die bisherigen Förderprogramme und gesetzlichen Änderungen wie beispielsweise die Erleichterungen im Baugesetzbuch zum Bau von Flüchtlingsunterkünften sind aus unserer Sicht bei weitem nicht ausreichend.“ Allgaier und Bühler äußern in ihren Schreiben die Befürchtung, dass die Akzeptanz der Bevölkerung zur Aufnahme schutzbedürftiger Geflüchteter bei weiten Teilen der Bevölkerung schwinden wird, wenn vermehrt Notunterkünfte belegt werden müssen. Auch auf dem angespannten Wohnungsmarkt werde es zu Konkurrenzsituationen kommen.
 
Dass der Landkreis Ludwigsburg, in dem bisher bereits 4.340 Geflüchtete aus der Ukraine registriert wurden, in dieser Woche 414 ukrainische Migranten aufnehmen muss, hängt damit zusammen, dass das Land gegenüber den Landkreisen auf der sofortigen Aufnahme von Rückständen besteht. Dieser Rückstand ist im Landkreis Ludwigsburg als einem der einwohnerstärksten Landkreise Baden-Württembergs vergleichsweise hoch, weil das Land hier im Vergleich zu anderen Landkreisen eine geringere Zahl von Flächenfällen registriert hat. Als Flächenfälle gelten ukrainische Geflüchtete, die direkt in den Kommunen untergekommen sind.
 
Die weiteren nun eintreffenden Geflüchtete sollen in der Sporthalle des Beruflichen Schulzentrums Bietigheim-Bissingen eine vorläufige Bleibe erhalten. Diese wird für die Belegung vorbereitet.
Weitere Sporthallen müssen voraussichtlich vorbereitet und belegt werden.
Landrat Allgaier geht davon aus, dass dem Landkreis schon nächste Woche erneut eine vergleichbare Zahl von ukrainischen Geflüchteten zur Unterbringung zugeteilt wird.
 
Zu dem Gesamtthema gab es am Dienstagnachmittag einen Online-Austausch zwischen Landrat Allgaier, Vertretern der Kreisverwaltung sowie den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern. Man war sich einig, dass man versuchen wird, die Herausforderungen in einer gemeinsamen solidarischen Anstrengung wie 2015 und 2016 zu meistern, als ebenfalls viele Geflüchtete nach Deutschland und in den Landkreis kamen.

Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz und für Migration

Ministerin Marion Gentges: „Die Lage ist ausgesprochen ernst. Angesichts jüngster Flüchtlingszahlen müssen wir davon aus­gehen, dass eine Herkulesaufgabe auf uns zukommt.“Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek haben sich am gestrigen Dienstagabend (9. August 2022) in einer Videokonferenz mit den Verantwortungsträgern aller Ebenen im Land zu der sich zuspitzenden Migrationslage ausgetauscht. An dem Termin nahmen über 650 Personen teil, darunter Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen Landesverbände, Regierungspräsidien, Landkreise und Kommunen.
Ministerin Gentges sagte: „Es ist eine große humanitäre Aufgabe, die wir in den zurückliegenden Monaten bewältigt haben, und eine herausragende Gemeinschaftsleistung, dass 130.000 Menschen allein in diesem Jahr in Baden-Württemberg Schutz und Zuflucht finden konnten. Dafür gilt wie immer mein größter Dank. Die aktuelle Situation erfordert aber auch eine klare Einschätzung: Die Lage ist ausgesprochen ernst. Angesichts jüngster Flüchtlingszahlen müssen wir davon ausgehen, dass eine Herkulesaufgabe auf uns zukommt. Sie zu bewältigen setzt einen Kraftakt auf allen Ebenen voraus. Dabei müssen wir uns auch wieder auf den kurzfristigen Aufbau von Notunterkünften einstellen. In der jetzigen Situation erwarte ich, dass der Bund nicht nur Zusagen macht, sondern auch finanziell und organisatorisch Verantwortung übernimmt.“
In diesem Jahr sind bereits rund 130.000 Menschen nach Baden-Württemberg geflüchtet, davon 115.000 ukrainische Geflüchtete und 15.000 Asylsuchende. Das sind deutlich mehr als im Krisenjahr 2015. Allein bei den Asylsuchenden war es bereits im ersten Halbjahr der höchste Halbjahreszugang seit 2016. Bei den Zugangszahlen sind derzeit von Woche zu Woche deutliche Zuwächse zu verzeichnen. In KW 27 waren es pro Tag noch 110 ukrainische Geflüchtete in die Erstaufnahmen des Landes und 79 Asylsuchende mit Verbleib in Baden-Württemberg. Bis KW 31 sind diese Zahlen bereits auf 170 ukrainische Geflüchtete und 110 Asylsuchende pro Tag gestiegen.
Ministerin Gentges: „Die Kommunen wissen um ihre Aufgabe, weitere Aufnahmekapazitäten zu schaffen, sie signalisieren aber ganz deutlich, dass an vielen Stellen Belastungsgrenzen erreicht sind. Die aktuellen Unterbringungskapazitäten sind stark ausgelastet. Die Akquise neuer Unterkünfte wird rein faktisch immer schwieriger. Dabei sind die steigenden Zugangszahlen auch Folge der aktuellen Bundespolitik. Die Ausweitung der Sozialleistungen infolge des Rechtskreiswechsels setzt einen finanziellen Anreiz für Menschen, die bislang in anderen EU-Ländern Schutz gefunden haben, nach Deutschland zu kommen, und erhöht zusätzlich den Druck auf unsere Systeme.“
Dazu auch Präsident des Landkreistages, Joachim Walter: „Ohne den Rechtskreiswechsel und den damit verbundenen höheren Sozialleistungen wären wir als Kommunen nicht jetzt vor die Situation gestellt, Notunterkünfte vorzubereiten und bereitzustellen. Zunehmend kommen Menschen zu uns, die aus der Ukraine stammen und die bereits in anderen europäischen Ländern angelangt waren. Das ist ihnen nicht zu verübeln, viele von uns würden genauso handeln. Der Bund aber muss seine falsche Weichenstellung dringend korrigieren. Die Anziehungskraft der im europäischen Vergleich höchsten Sozialleistungen in Deutschland macht alle Versuche einer gleichmäßigen Verteilung von Geflüchteten in Europa zunichte.“
Auch wenn in der Videokonferenz das gemeinsame Bewusstsein zu spüren war, dass die herausfordernde Gesamtsituation nur im Zusammenspiel aller Aufnahmeebenen bewältigt werden kann, wiesen in einer intensiven Diskussion viele Kommunen auf die Grenzen ihrer Möglichkeiten, sowie die Hürden durch hohe Standards und Vorgaben hin.
Präsident des Gemeindetages, Steffen Jäger sagte: „Die Kommunen sind seit Jahren im Dauerkrisenmodus. Die Belastungsgrenze in den Rathäusern ist erreicht. Ohne Flexibilisierung bei den rechtlichen Rahmensetzungen, ohne einen spürbaren Abbau von Standards und ohne eine konsequente Aufgabenkritik wird es zu einer Überlastung der kommunalen Ebene und der dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen. Es braucht in Zeiten einer multiplen Krise eine gesamtstaatliche Besinnung auf das Wesentliche. Die Städte und Gemeinden sind festen Willens, die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen, sie brauchen dafür jedoch den passenden rechtlichen Rahmen und die personellen und finanziellen Ressourcen.“
Die Aufnahmekapazitäten des Landes wurden seit Frühjahr 2022 bereits nahezu verdoppelt. Aktuell werden weitere rund 1.000 Unterbringungsplätze durch Containerhäuser in der Landeserstaufnahmestelle Freiburg (insgesamt 160 Plätze) und die Inbetriebnahme einer Notunterkunft in einem ehemaligen Baumarkt in Freiburg (bis zu 800 Plätze) geschaffen. Auch die Unterbringungs­kapazitäten der Stadt- und Landkreise für die vorläufige Unterbringung, die aus Landesmitteln finanziert werden, wurden allein seit dem letzten Jahr in etwa verdoppelt. Darüber hinaus wird ein Landes-Förderprogramm im Umfang von 80 Millionen aufgesetzt, das die Städte und Gemeinden im Land bei der Schaffung von Wohnraum für Geflüchtete unterstützt.Gudrun Heute-Bluhm, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags-Baden-Württemberg, stellte im Rahmen der Konferenz das Konzept Raumteiler vor. Sie sagte: „Angesichts des seit Jahren steigenden Unterbringungsbedarfs in diesem Bereich ist mit einer zusätzlichen Bereitschaft der Wohnungseigentümer nur zu rechnen, wenn schnell weiterer Wohnraum geschaffen wird. Jetzt müssen die Mittel fließen, um zeitnah regulären Wohnraum schaffen zu können. Die Zivilgesellschaft braucht Perspektiven, dass ihr Einsatz nicht dauerhaft staatliche Vorsorge ersetzen muss.“

Pressemitteilungen des Rathauses

PM vom 22.09.2022: Zustrom fordert die Gemeinde – Turn- und Festhalle als Notunterkunft geplant

Der Zustrom an Geflüchteten wird die Gemeinde Schwieberdingen in den kommenden Wochen und Monaten erheblich fordern. Absehbar ist, dass in wenigen Wochen die bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten erschöpft sind. Die Gemeindeverwaltung geht daher davon aus, dass bereits in den Herbstferien (ab 31. Oktober) die große Turn- und Festhalle am Herrenwiesenweg als Notunterkunft eingerichtet werden muss. In der Folge wird die Halle für Vereine, Schulen und Aktivitäten vorerst nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Vereine und Organisationen wurden über diesen Sachverhalt informiert.
Seit Kriegsbeginn in der Ukraine wurden 230 Flüchtlingen in Schwieberdingen eine Heimat auf Zeit gegeben. Nicht alle Flüchtlinge blieben in der Gemeinde: Aktuell wohnen 204 ukrainische Geflüchtete in Schwieberdingen, davon 100 in einer vom Landratsamt zu diesem Zweck angemieteten Unterkunft. 62 in gemeindeeigenen Unterkünften und 42 in privaten Wohnräumen.  Bürgermeister Nico Lauxmann: „Seit Mitte August wächst die Zahl der Menschen, die eine Bleibe benötigen, erheblich an. Bis zu zehn Geflüchtete pro Woche werden uns vom Landkreis zugewiesen. Wir müssen, wie alle anderen Gemeinden und Städte, davon ausgehen, dass die Zahlen steigen und dann auch die Kapazitäten nicht mehr ausreichen.“
Stand heute kann die Gemeinde Schwieberdingen noch etwa 50 Geflüchtete aufnehmen. Diese Zahl sinkt aber durch die Zuweisungen des Landkreises von Woche zu Woche.
Der Bürgermeister: „Wir versuchen, die Situation durch die Herrichtung von gemeindeeigenen Wohnräumen, wie zum Beispiel dem ehemaligen Hausmeisterhaus am Herrenwiesenweg, zu verbessern. Gleichzeitig ist absehbar, dass in wenigen Wochen alle Flüchtlingsunterbringungen bis zur Kapazitätsgrenze voll belegt sein werden. Kurzfristig würden wir die Anmietung von Übergangsunterbringungen in Hotels in Erwägung ziehen. Es ist aber absehbar, dass diese Anstrengungen bei einem weiteren Zustrom nicht ausreichen.“ Deshalb werden das Deutsche Rote Kreuz und die Freiwillige Feuerwehr gebeten, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schwieberdingen die Turn- und Festhalle in den Herbstferien als Notunterkunft einzurichten. In die Turn- und Festhalle könnten je nach Umbau- und Ausstattungsvariante bis zu ca. 80 Personen untergebracht werden.
Der Bürgermeister weiß, dass der Wegfall der großen Halle für den Schul- und Vereinssport eine besondere Härte darstellt: „Wir haben vielfach beraten, ob es eine andere Lösung geben kann. Dies ist aber aufgrund der aktuellen Zuweisungen nicht der Fall. Von daher bitten wir um Ihre Solidarität und auch um weitere Hilfen.“
Nicht nur die Gemeinde Schwieberdingen ist von der Situation betroffen: Im ganzen Bundesgebiet, in Baden-Württemberg und auch im Landkreis Ludwigsburg geraten Gemeinden an ihre bestehenden Kapazitätsgrenzen. In zahlreichen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg werden Sporthallen zu Unterkünften umgebaut, so in Asperg, Kornwestheim oder Bietigheim-Bissingen mit der Sporthalle des Beruflichen Schulzentrums.

Privater Wohnraum gesucht

Um die Turn- und Festhalle baldmöglichst wieder ihrer ursprünglichen Nutzung zuzuführen und für das Vereins- und Schulleben bereitzustellen, bittet die Gemeinde darum, weiterhin privaten Wohnraum (freie Wohnungen/Häuser) zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. 
Die Mietverträge werden direkt mit Geflüchteten geschlossen, die Gemeinde ist bei der Vermittlung gerne behilflich.

PM vom 29.03.2022: Aktuelle Informationen des Krisenstabes zur Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine

In der Gemeinde Schwieberdingen sind bereits zahlreiche aus der Ukraine geflüchtete Menschen angekommen. Diese sind entweder in den gemeindlichen Einrichtungen wie auch privat untergekommen. Der Krisenstab der Gemeinde organisiert die Registrierung und Anmeldung sowie alle weiteren notwendigen Schritte zur Betreuung der geflüchteten Menschen.

Aufgrund fehlender Prognosen ist es derzeit sehr schwierig vorherzusagen, wie viele geflüchtete Menschen noch nach Schwieberdingen kommen werden. Das Landratsamt Ludwigsburg hat den Städten und Gemeinden aber empfohlen, alle Vorkehrungen zu treffen, um eine größere Anzahl von Flüchtlingen unterzubringen.

Derzeit haben wir noch für ca. 45 Menschen Platz in den Gemeindeunterkünften im Lüssenweg, in der Stiegelstraße und im Felsenbergweg, die kurzfristig für einen Bezug zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus prüft der Krisenstab derzeit weitere Unterbringungsmöglichkeiten, um den geflüchteten Menschen eine adäquate Unterbringung zur Verfügung zu stellen. Hier wird vor allem das Thema „Brandschutz“ von Seiten des Landratsamtes geprüft, was einerseits unerlässlich ist, andererseits aber eine kurzfristige Verfügbarkeit nicht erlaubt.   

Bitte beachten Sie unseren Aufruf in diesem Amtsblatt an die privaten Eigentümer, um auch hier zusätzlichen Wohnraum und damit Unterbringungsmöglichkeiten für die geflüchteten Menschen zu finden, sowie die Hinweise zu den Rahmenbedingungen einer privaten Aufnahme.

Sollte in den nächsten Tagen und Wochen kurzfristig eine größere Anzahl von geflüchteten Menschen nach Schwieberdingen kommen, die die noch freien Plätzen in den gemeindlichen Unterbringungen oder die privaten Unterkünfte übersteigt, hat der Krisenstab den kurzfristigen Umbau der Turn- und Festhalle zu einer Notunterkunft vorbereitet. In enger Kooperation mit dem DRK-Ortsverein sowie der Freiwilligen Feuerwehr Schwieberdingen können in unserer Halle kurzfristige Unterbringungen möglich gemacht werden, bis die erwähnten anderen Plätze  zur Verfügung stehen. Der Krisenstab bittet die Bevölkerung bereits heute um Verständnis, sollte die Turn- und Festhalle für diesen Zweck kurzfristig geschlossen werden. Sollte diese Maßnahme notwendig sein, wird der Krisenstab kurzfristig informieren.

Die Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine ist eine große Herausforderung für die nächsten Wochen und Monate, die wir in Schwieberdingen umsetzen werden. Dies geschieht aus  humanitärer Verpflichtung gegenüber den Menschen, die aufgrund des Krieges ihr Heimatland verlassen mussten. Zeigen wir durch diese Maßnahmen unsere Solidarität mit dem ukrainischen Staat und vor allem mit allen Menschen, die von diesem Krieg betroffen sind.

PM vom 29.03.2022

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Tag für Tag kommen Hunderte von geflüchteten Personen aus der Ukraine in Baden-Württemberg an. Auch in Schwieberdingen haben schon etliche ukrainische Familien einen Ort gefunden, an dem sie in Sicherheit sind und zumindest vorübergehend eine Bleibe haben. Wir als Gemeindeverwaltung haben bereits mehrere Familien kurzfristig in den gemeindeeigenen Unterkünften aufgenommen. Weitere Aufnahmen werden noch folgen.
Umso mehr freut uns die große Bereitschaft aus der Bevölkerung, ebenfalls Menschen in Not bei sich aufzunehmen.
Da uns täglich viele Anfragen erreichen, möchten wir die meistgestellten Fragen beantworten und zugleich die Rahmenbedingungen einer privaten Unterbringung von aus der Ukraine geflüchteten Personen erläutern.

Anmeldung bei der Gemeinde:
Die melderechtliche Erfassung ist Voraussetzung für den Bezug von Leistungen und für die Eröffnung eines Kontos. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin beim Einwohnermeldeamt. Mitzubringen sind:
eine Wohnungsgeberbescheinigung und ein Identitätsdokument der anzumeldenden Personen (i.d.R. ukrainischer Pass oder Personalausweis, wenn nicht vorhanden dann eine Geburtsurkunde).
Wenn jemand zum Übersetzen benötigt wird, teilen Sie dies bitte vorher mit.

Aufenthaltserlaubnis:
Prinzipiell können Geflüchtete aus der Ukraine einen Asylantrag stellen, vorteilhafter ist jedoch die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz.
Die Aufenthaltserlaubnis kann direkt beim Landratsamt oder auf dem Rathaus bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt beantragt werden. Auch dazu ist ein Termin zu vereinbaren. Jede Person benötigt einen eigenen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis.

Dem Antrag ist beizulegen:
Eine Kopie des ukrainischen Passes oder Personalausweises (wenn diese nicht vorhanden sind, dann eine Geburtsurkunde) und ein biometrisches Foto.

Asylbewerberleistungen und Krankenhilfe:
Nach Antragstellung auf eine Aufenthaltserlaubnis (§24 Aufenthaltsgesetz) haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Asylbewerberleistungen. Diese umfassen Zahlungen für den Lebensunterhalt, Krankenhilfe und die Kostenübernahme für eine Wohnung.
Für die Asylbewerberleistungen genügt ein Antrag für Eltern und deren minderjährige Kinder, auch hier sind Kopien der Dokumente beizulegen. Des Weiteren ist eine Meldebescheinigung in Kopie vorzulegen.
Auf unserer Homepage finden Sie die Wohnungsgeberbescheinigung und die Antragsformulare für Aufenthaltserlaubnis und Asylbewerberleistungen zum Download.
Die Gemeinde unterstützt Sie und die Geflüchteten gerne bei der Antragstellung und beantwortet weitere Fragen. Schicken Sie uns eine Mail an Ukraine-Einsatzteam@Schwieberdingen.de oder wenden Sie sich telefonisch an unsere Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte Frau Dr. Holzwart-Schäfer, Tel. Nr. 0173 60 28 153 oder an Herrn Appel unter Tel.-Nr. 0152 233 72 136.

Einrichtung eines Kontos:
Für die Überweisung der Leistungen sollte ein Konto eröffnet werden (eines pro erwachsene Person, bei Ehepaaren genügt ein Konto). Dies sollte mit dem ukrainischen Pass und einer Meldebescheinigung der Gemeinde problemlos möglich sein. Vorschüsse per Scheck bis zur Eröffnung des Kontos sind möglich.

Kostenübernahme für Wohnraum:
Die Gemeindeverwaltung stellt Wohnraum in gemeindeeigenen Gebäuden zur Verfügung. Daher mietet sie keinen weiteren Wohnraum über private Angebote an. Wenn Sie Wohnraum anbieten und hierfür eine Miete erheben möchten, dann können Sie einen Mietvertrag direkt mit der geflüchteten Person/Familie unter Einbeziehung der Asylbewerberleistungsstelle abschließen. Bitte reichen Sie zunächst einen nicht unterschriebenen Mietvertrag zur Prüfung bei der Asylbewerberleistungsstelle ein. Erst nach Zusage der Kostenübernahme schicken Sie der Leistungsstelle einen unterschriebenen Mietvertrag zu.
Wenn Sie ukrainische Geflüchtete bei sich beherbergen und keinen Mietvertrag abschließen wollen, aber die Nebenkosten abrechnen möchten, können Sie Rechnungen einreichen, die den Verbrauchsanstieg belegen, um eine Rückzahlung zu erhalten. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende Juni.

Art und Dauer der Unterbringung:
An die Wohnmöglichkeit werden keine besonderen Anforderungen gestellt, es kann sich z.B. auch um eine WG-Situation in Ihrer Wohnung handeln.
Die meisten aus der Ukraine Geflüchteten haben die Absicht, so schnell wie möglich in ihre Heimat zurückzukehren. Wann das sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar
Deshalb ist es wichtig für sich zu klären für wie lang Sie den Wohnraum anbieten wollen.
Am besten kommunizieren Sie dies von Anfang an den Personen die Sie aufnehmen und auch mit der Gemeindeverwaltung, damit rechtzeitig neue Unterbringungsmöglichkeiten gefunden werden können.
 

Logos von 14 Gemeinden

Interkommunale Erklärung zu Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf unsere Städte und Gemeinde vom 22. März 2022

Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger,
 
die unterzeichneten Städte und Gemeinde stehen in großer Solidarität zur Ukraine und zu ihrer Bevölkerung. Wir sind in Gedanken bei den Menschen, die um ihr Leben kämpfen, die ihre Existenz verloren haben und die sich derzeit auf der Flucht befinden. Als baden-württembergische Kommunen sind wir in Gedanken bei den Städten und Gemeinden in der Ukraine, bei den Amtsträger und Verantwortlichen, die so heldenhaft um ihre Selbstständigkeit kämpfen.
 
Der russische Angriffskrieg in der Ukraine wird und hat bereits deutliche Auswirkungen auf die Aufgaben und Herausforderungen von unseren Kommunen. Hier sehen wir uns getragen von einer großen Solidarität, die unsere Bevölkerung den vorwiegend ukrainischen Frauen und Kindern entgegenbringt.
 
Es ist uns wichtig, Sie in großer Transparenz und mit diesem Aufruf zu informieren, welche Auswirkungen wir erwarten - welche Auswirkungen in jeder Kommune in den nächsten Wochen und Monaten zu bewältigen sind.
 
Wir erwarten in den nächsten Tagen und Wochen eine Vielzahl von Flüchtlingen, die wir in unseren Kommunen - auch sehr kurzfristig - unterbringen müssen. Eine Prognose ist hier nicht möglich, die Anzahl der Flüchtlinge hängt vom weiteren Kriegsgeschehen in der Ukraine ab. Um die Unterbringung sicherzustellen, bereiten wir uns derzeit auf alle möglichen Situationen vor und bitten bereits heute um ihr Verständnis, sollten auch kommunale Gebäude und Hallen betroffen sein. Über unsere Kommunikationskanäle werden wir sie regelmäßig über den aktuellen Stand informieren.
 
Nach erfolgter Unterbringung wird eine Betreuung und weitere Hilfsleistungen notwendig sein. Diese erfolgen dann nach Leistungsfähigkeit und eigener kommunaler Strukturen vor Ort. Wenn wir für diese Aufgabe ihre Unterstützung benötigen, kommen wir gerne auf Sie zu.
 
Die geflüchteten Menschen aus der Ukraine haben aufgrund ihres Rechtsstatus einen Anspruch auf Betreuung in KITAS und Schulen. Dies wird uns vor weiteren Herausforderungen in den kommunalen Einrichtungen stellen, denen wir mit flexiblen und durchführbaren Vorgehensweisen nachkommen werden. Es ist heute nicht auszuschließen, dass dies auch Auswirkungen auf den bisherigen Betreuungsstandard haben kann. Hier bitten wir in Solidarität um Rückendeckung und gemeinsamer Anstrengung, diese für uns neue Situation zu meistern.
  
All die genannten Aufgaben müssen von Seiten der Gemeinde- oder Stadtverwaltung umgesetzt werden. Da uns hier nur sehr begrenzte personelle Ressourcen zur Verfügung stehen und aufgrund des vorhandenen Fachkräftemangels vorhandene Stellen nicht besetzt sind, wird dies Auswirkungen auf die Arbeit der Verwaltungen haben. Die nun auf uns zukommenden Auswirkungen des Krieges sind in keiner kommunalen Planung vorgesehen - diese müssen nun zusätzlich übernommen werden, um Menschen in Not zu helfen. Mit unseren kommunalen Gremien werden wir deutliche Priorisierungen vornehmen müssen. Bereits begonnene Projekte werden abgeschlossen und neue Projekte werden nicht begonnen werden können - so wünschenswert diese für uns alle auch sein mag.
 
Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger,
 
nun gilt es, den ukrainischen Flüchtlingen die Solidarität zukommen lassen, die diese aufgrund ihrer Flucht benötigen. Konkrete Hilfe für Menschen, die aufgrund eines Krieges in Europa in eine Flucht gezwungen wurden und ihre Heimat verlassen mussten. Diese Solidarität in konkrete Hilfeleistungen umzusetzen, dies schafft nur die kommunale Ebene - dies schaffen wir nur mit großem Zusammenhalt in unseren Städten und Gemeinden. Es ist uns bewusst, dass nach zwei anstrengenden Jahren in der Pandemiebekämpfung hier eine neue und noch viel intensivere Aufgabe zur Bewältigung auf uns zu kommt. Und es ist uns bewusst, dass die Erledigung dieser Aufgaben konkrete Auswirkungen in allen Städten und Kommunen haben wird. Solidarität ist aber nicht termingebunden - Solidarität müssen wir gemeinsam erbringen, wenn diese notwendig ist. Und dieser Zeitpunkt ist jetzt gekommen. Zeigen wir als Städte und Gemeinden mit großer Eintracht, dass wir diese Herausforderungen gemeinsam meistern werden.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Christian Eiberger
Bürgermeister Stadt Asperg
 
Michael Makurath
Oberbürgermeister Stadt Ditzingen
Peter Schäfer
Bürgermeister Gemeinde Eberdingen
 
Dirk Oestringer
Bürgermeister Stadt Gerlingen
Thomas Schäfer
Bürgermeister Hemmingen
 
Dr. Joachim Wolf
Bürgermeister Stadt Korntal-Münchingen
Matthias Knecht
Oberbürgermeister Stadt Ludwigsburg
 
Rudolf Kürner
Bürgermeister Stadt Markgröningen
Rebecca Schwaderer
Bürgermeisterin Gemeinde Möglingen
 
Frank Wittendorfer
Bürgermeister Stadt Oberriexingen
Holger Albrich
Bürgermeister Stadt Sachsenheim
 
Nico Lauxmann
Bürgermeister Gemeinde Schwieberdingen
Martin Bernhard
Bürgermeister Stadt Tamm
 
Jürgen Scholz
Bürgermeister Gemeinde Sersheim

Pressemitteilung vom 19.03.2022 - Krisenstab "Flüchtlingsunterbringung für Menschen aus der Ukraine" tagte

Am Samstag, 19.03.2022 hat der Krisenstab „Flüchtlingsunterbringung für Menschen aus der Ukraine“ im Rathaus getagt.
Es wird mit zahlreichen geflüchteten Menschen gerechnet, die wir als Gemeinde kurzfristig unterbringen müssen und wollen - und dies aus Solidarität mit der Ukraine. Geflüchtete Menschen wurden bereits in unseren Unterkünften aufgenommen und werden betreut.
Dank an die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung, unserer Feuerwehr und des DRK Ortsvereins.
Der Krisenstab informiert weiterhin kurzfristig die Bevölkerung über Amtsblatt und unseren gemeindlichen Kommunikationskanälen über aktuelle Entwicklungen.

Pressemitteilung vom 10.03.2022 - Kontakt für Fragen zum Rathaus eingerichtet - Bürgermeister Lauxmann zur Situation

Mit großer Sorge und Fassungslosigkeit verfolgen wir seit Kriegsbeginn die Situation in der Ukraine. Ein unabhängiger Staat in Europa wurde von Russland angegriffen – der ukrainische Staat wehrt sich heldenhaft gegen diese Aggression. Der Krieg kostet Menschenleben, zerstört Existenzen und unzählige Frauen, Kinder und Familien sind auf der Flucht, um ihr Leben zu retten.

Die Gemeinde Schwieberdingen steht in großer Solidarität zur Ukraine und zu ihrer Bevölkerung. Wir sind in Gedanken bei den Menschen, die um ihr Leben kämpfen, die ihre Existenz verloren haben und wir sind als baden-württembergische Gemeinde in Gedanken bei den Kommunen in der Ukraine.

Auch in Schwieberdingen sind die erwähnten Auswirkungen dieses Krieges bereits spürbar. Ich habe aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen einen Krisenstab innerhalb der Verwaltung gebildet. Diesem gehören unsere Haupt- und Ordnungsamtsleiterin Frau Hirsch und unsere Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte Frau Dr. Holzwart-Schäfer an, der Krisenstab selbst wird von mir geleitet. Aufgabe dieses Krisenstabes ist die Unterbringung von geflüchteten Personen, Maßnahmenumsetzung zu möglichen Auswirkungen sowie eine Koordination von Hilfeleistungen.

Bereits am Montag in dieser Woche wurde der Krisenstab vor seine erste Herausforderung gestellt. Aufgrund privater Initiativen waren wir am Montag in dieser Woche gefordert, kurzfristig über 30 geflüchtete Personen aus der Ukraine in unserer Gemeinde unterzubringen und zu betreuen. Eine kurzfristige Erstunterbringung, eine gesicherte Versorgung, die Registrierung der geflüchteten Personen sowie eine Coronatestung durch unser ehrenamtliches Schnelltestteam wurde organisiert. Die zahlreichen Kinder erhielten Stofftiere sowie Malsachen. Die geflüchteten Personen waren geprägt von den Erfahrungen, die sie in ihrem Heimatstaat aufgrund des Krieges und ihrer Flucht machen mussten.

Mein Dank gilt allen, die am Montag kurzfristig geholfen haben, die geflüchteten Menschen zu unterstützen. Den Mitgliedern des Krisenstabes, dem Ehepaar Athanassiadis und der Keglerklause, Frau Appel und Frau Lauxmann vom ehrenamtlichen Schnelltestteam sowie zahlreichen Ehrenamtlichen danke ich sehr für ihre große Flexibilität, Unterstützung und Solidarität.

Grundsätzlich rechnen wir mit weiteren geflüchteten Personen, die aufgrund des Kriegsgeschehens in der Ukraine in unsere Gemeinde kommen werden. Alle Städte und Gemeinden stehen hier in enger und regelmäßiger Abstimmung mit dem Landratsamt Ludwigsburg. Dies wird uns in den kommenden Monaten – neben der Bekämpfung der Pandemie – vor weiteren zusätzlichen Aufgaben und Herausforderungen stellen. Eine konkrete Prognose ist derzeit noch nicht möglich. Schwieberdingen verfügt derzeit noch über freie Plätze zur Unterbringung in den gemeindlichen Einrichtungen, bei einer deutlich erhöhten Zuweisung werden wir mit dem Gemeinderat die Unterbringung sicherstellen müssen. Der Krisenstab wird in den gemeindlichen Medien und Kommunikationskanälen regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen informieren.

Die Solidarität mit geflüchteten Menschen aus der Ukraine ist – auch in Schwieberdingen – sehr hoch. Dafür möchte ich mich herzlich bei Ihnen bedanken. Wichtig ist nun, dass Privatinitiativen und Hilfsangebote gebündelt werden. Gerne möchte ich mich dem Appell unseres Landrates Dietmar Allgaier anschließen und Sie bitten, die Gemeinde über alle angedachten Aktionen zu informieren. Dadurch vermeiden wir eine Doppelbearbeitung und erreichen Hilfe, die tatsächlich dort ankommt, wo Unterstützung konkret benötigt wird.

Bei Fragen oder Unterstützung wenden Sie sich bitte an unsere Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte Frau Dr. Holzwart-Schäfer. Sie ist erreichbar unter 0173 / 60 28 15 3 oder unter der neuen Mailanschrift:
Ukraine-Einsatzteam@schwieberdingen.de

Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger, die momentane Situation in der Ukraine wird der Gemeindeverwaltung und Schwieberdingen insgesamt neue Herausforderungen bringen, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Ich bitte Sie um Solidarität mit geflüchteten Menschen, die aufgrund Flucht vor dem Kriegsgeschehen in unsere Gemeinde kommen werden. Wir haben in der Vergangenheit alle uns gestellten Herausforderungen mit großem Zusammenhalt gemeinsam bewältigt. Zeigen wir gemeinsam auch in dieser Situation, dass wir insgesamt in Europa zusammenhalten, zeigen wir Solidarität mit der ukrainischen Bevölkerung und zeigen wir ebenso, dass wir die kommenden Herausforderungen in Einigkeit bewältigen werden. Dafür danke ich Ihnen bereits heute von Herzen.

Unterbringung ukrainischer Geflüchteter in Zahlen