Bundestagswahl 2025
Womöglich stehen vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestags an.
Hinweise zur Bundestagswahl 2025
Weitere Informationen für Wählende
Weitere allgemeine Informationen
Urnenwahllokale:
Wahlbezirk | Abgrenzung des Wahlbezirks | Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Zimmer-Nr. |
II (102 | Schwieberdingen-Nord | KiTa Pusteblume, Peter-von-Koblenz-Straße 1, 71701 Schwieberdingen - Rollstuhlgerecht - |
III (103) | Schwieberdingen-Ost | Evangelisches Gemeindehaus, Gartenstraße 8, 71701 Schwieberdingen - Rollstuhlgerecht - |
IV (104) | Schwieberdingen-Südwest | Hermann-Butzer-Schule, Herrenwiesenweg 31, 71701 Schwieberdingen - Rollstuhlgerecht - |
V (105) | Schwieberdingen-Mitte | Bibliothek im Bürgerhaus, Bahnhofstraße 14, 71701 Schwieberdingen - Rollstuhlgerecht - |
VI (106) | Schwieberdingen-Südost | KiTa Wirbelwind, Stettiner Straße 9, 71701 Schwieberdingen - Rollstuhlgerecht - |
VII (107) | Schwieberdingen-Süd | KiTa Sonnenschein, Hülbeweg 4, 71701 Schwieberdingen - Rollstuhlgerecht - |
Briefwahllokale:
Wahlbezirk | Abgrenzung des Wahlbezirks | Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Zimmer-Nr.) |
900-1 | Briefwahlbezirk 1 | Mehrzweckraum Rathaus, Schloßhof 1, 71701 Schwieberdingen - Rollstuhlgerecht - |
900-2 | Briefwahlbezirk 2 |
Bürgertreff Hülbe, Stettiner Straße 7, 71701 Schwieberdingen - nicht Rollstuhlgerecht - |
900-3 | Briefwahlbezirk 3 |
Bürgerhaus, Bahnhofstraße 14, 71701 Schwieberdingen - Rollstuhlgerecht - |
Antragsformulare Auslandsdeutsche
Aktionen der Landeszentrale für politische Bildung BW
Aufstellen von Werbeträgern im öffentlichen Raum
Das Aufstellen von Werbeträgern im öffentlichen Verkehrsraum stellt eine erlaubnispflichtige (und nicht immer erlaubnisfähige) Sondernutzung nach § 16 des Straßengesetzes für Baden‐Württemberg dar.
Plakatiert werden darf im Zuge der Wahlwerbung erst 6 Wochen vor dem Wahltermin bzw. der politischen Veranstaltung. Nach dem Genehmigungszeitraum sind die Plakate innerhalb von 3 Werktagen durch den Erlaubnisinhaber zu entfernen. Da der Wahltermin noch Ende Dezember offiziell festgelegt wird, (geplante vorgezogene Bundestagswahl am 23.02.2025) können Plakatierungs- und Sondernutzungsgenehmigungen nur vorbehaltlich erstellt werden. Vorbehaltlich der politischen Entscheidung würde eine Aufstellung von Werbeträgern im öffentlichen Verkehrsraum erst ab 11.01.2025 möglich sein.Eine Plakatierung für Wahlwerbezwecke ist kostenlos.a) Richtlinien für die Plakatierung zum Zwecke der Wahlwerbung und politischer Veranstaltungen
1. Sämtliche Plakatierungen müssen schriftlich beantragt werden.
2. Die Anzahl der genehmigten Plakate wird für Schwieberdingen auf 8 Standorte im öffentlichen Verkehrsraum festgesetzt. Für den Hardthof werden zusätzlich nochmals zwei Standorte für jede Partei / jeden Bewerber genehmigt. Als ein Standort gilt auch eine sogenannte „Dreierkombination“ oder ein Doppel-Plakatständer.
3. Die Plakate werden maximal für 6 Wochen vor dem Wahltermin bzw. der politischen Veranstaltung an genehmigt. Nach dem Genehmigungszeitraum sind die Plakate innerhalb von 3 Werktagen durch den Erlaubnisinhaber zu entfernen.
4. Das Format der Plakate / Plakatständer darf die Größe DIN A0, das Format der Plakateauf den Wahlplakattafeln der Gemeinde Schwieberdingen die Größe DIN A1, nicht überschreiten.
5. Um die Wahllokale herum dürfen in einem Radius von 20 Metern am Wahltag keine Plakate aufgestellt sein / werden. Auch anderweitige Wahlwerbung darf im Umkreis von 20 Metern um die Wahllokale nicht angebracht werden (dies entspricht der geltenden Rechtslage).
6. An den elf Standorten der Wahlplakattafeln der Gemeinde Schwieberdingen gelten folgende Bestimmungen:Jede Partei darf ein Plakat (max. DIN A1) anbringen. Bereits angebrachte Plakate anderer Parteien oder Gruppierungen dürfen nicht überklebt werden. Es besteht kein Anspruch auf einen Platz auf der Wahlplakattafel.
Änderungen bleiben vorbehalten.
b) Großflächenplakate
Beabsichtigen Sie Großflächenplakate aufzustellen, so senden Sie einen formlosen Antrag an das Ordnungsamt Schwieberdingen, entweder postalisch oder per E-Mail. Alle Anträge werden bis dahin gesammelt, danach geprüft und bearbeitet.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Schwieberdingen, Telefonnummer 07150/305137 oder E‐Mail an wahlen@schwieberdingen.de
Kontakt
Gemeinde Schwieberdingen
Wahlamt
Schloßhof 1
71701 Schwieberdingen
Tel. 07150 305-137