Bürgermeisterwahl 2023

Am Mittwoch, 30.08.2023, fand die außerordentliche Sitzung des Gemeinderats zu den notwendigen Beschlüssen zur Durchführung der Bürgermeisterwahl statt. Die Wahl findet am Sonntag, 12.11.2023, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 03.12.2023, statt.
Die Ausschreibung ist am 1. September 2023 im Staatsanzeiger erschienen und ist auch auf unserer Homepage einsehbar.
Allgemeine Wahlgrundlagen
Allgemeine Informationen zur Bürgermeisterwahl (Portal des Service BW)
Wer darf wählen
Informationen zur Wahlteilnahme (aktives Wahlrecht)
Wählerverzeichnis Bürgermeisterwahl - Eintragung oder Berichtigung beantragen
Informationen zur Eintragung oder Berichtigung des Wählerverzeichnisses
Wahlhandlung (Stimmabgabe)
Informationen zur Wahlhandlung (Stimmabgabe)
Die Wahlorgane
Informationen zu den Wahlorganen
Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses
Zur Organisation der Bürgermeisterwahlen am 12.11.2023 wurde in der Sitzung am 30.08.2023 der Gemeindewahlausschuss gebildet und die Mitglieder bestellt.
Gemäß § 11 Abs. 2 KomWG besteht der Gemeindewahlausschuss grundsätzlich aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. In Schwieberdingen werden die Beisitzer und deren Stellvertreter traditionell aus den Reihen des Gemeinderates bestellt. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Andernfalls greift bei Verhinderung die Vertreterregelung. Der Gemeindewahlausschuss (GWA) setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Vorsitzender: Bürgermeister Herr Nico Lauxmann (kraft Gesetzes) bis 08.09.2023
Stellv. Vorsitzende: Erster Beigeordneter Herr Manfred Müller (kraft Gesetzes)
Zweiter stellv. Vorsitzender: Herr Alexander Henke (kraft Gesetzes)
Dritter stellv. Vorsitzender: Herr Sebastian Morschhäuser (kraft Gesetzes)
Vierter stellv. Vorsitzende: Frau Monika Birkhold (kraft Gesetzes)
Beisitzer 1: Gemeinderätin Frau Anita Sippel
Stellv. Beisitzer 1: Gemeinderätin Frau Michaela Reinold
Beisitzer 2: Gemeinderat Herr Dieter Rommel
Stellv. Beisitzer 2: Gemeinderat Herr Panagiotis Athanassiadis
Beisitzer 3: Gemeinderätin Frau Dr. Monika Leder
Stellv. Beisitzer 3: Gemeinderat Herr Lutz Enzensperger
Schriftführerin: Frau Carina Kroll
Stellv. Schriftführerin: Frau Carmen Hirsch
Kandidatenvorstellung
Auszählung
Informationen zur Auszählung der Stimmen
Weitere Informationen und Links
Unter dem Stichwort "Kommunalwahlen" bietet Ihnen die Bundeszentrale für politische Bildung unter anderem anschauliche Informationen zum Thema Kommunalwahlen. Weitere Informationen zur Bürgermeisterwahl erhalten Sie bei der Landeszentrale für politische Bildung.
Aufstellen von Werbeträgern im öffentlichen Raum
Das Aufstellen von Werbeträgern im öffentlichen Verkehrsraum stellt eine erlaubnispflichtige (und nicht immer erlaubnisfähige) Sondernutzung nach § 16 des Straßengesetzes für Baden‐Württemberg dar.
Richtlinien für die Plakatierung zum Zwecke der Wahlwerbung und politischer Veranstaltungen
1. Sämtliche Plakatierungen müssen schriftlich beantragt werden.
2. Die Anzahl der genehmigten Plakate wird für Schwieberdingen auf 8 Standorte festgesetzt. Für den Hardthof werden zusätzlich nochmals zwei Standorte für jede Partei / jeden Bewerber genehmigt. Als ein Standort gilt auch eine sogenannte „Dreierkombination“ oder ein Doppel-Plakatständer.
3. Die Plakate werden maximal für 6 Wochen vor dem Wahltermin bzw. der politischen Veranstaltung an genehmigt. Nach dem Genehmigungszeitraum sind die Plakate innerhalb von 3 Werktagen durch den Erlaubnisinhaber zu entfernen.
4. Das Format der Plakate / Plakatständer darf die Größe DIN A0 nicht überschreiten.
5. Um die Wahllokale herum dürfen in einem Radius von 20 Metern am Wahltag keine Plakate aufgestellt sein / werden. Auch anderweitige Wahlwerbung darf im Umkreis von 20 Metern um die Wahllokale nicht angebracht werden (dies entspricht der geltenden Rechtslage).
Wahlhelfer gesucht
In der außerordentlichen Sitzung des Gemeinderats am 30.08.2023 fanden die notwendigen Beschlüsse zur Durchführung der Bürgermeisterwahl statt. Die Stelle wurde daraufhin am 01.09.2023 im Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Hauptwahl findet am 12.11.2023 und gleichzeitig am Tag der Kirbe statt. Eine eventuelle Stichwahl findet am 03.12.2023 statt.
Achtung Wahlhelfer gesucht!
Die Gemeindeverwaltung benötigt bei der Durchführung der Wahlen immer wieder Wahlhelfer, um die vielen Stimmen in den Wahlbezirken auszuzählen. Interessenten werden gebeten, sich unter Tel.: 07150 305–137 oder unter c.kroll@schwieberdingen.de zu melden. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung!
Kontakt
Gemeinde Schwieberdingen
Carina Kroll
Haupt- und Ordnungsamt
Schloßhof 1
71701 Schwieberdingen
Tel. 07150 305-137
Für den Text des Service-BW-Inhalts wird keine Gewähr auf Vollständigkeit übernommen.