Kommunal- und Europawahlen am 09.06.2024

Informationen zu den Wahlen

Allgemeine Informationen
Weitere Informationen finden Sie unter Leistungen

Kommunalwahlen und Europawahl

Erläuternde Berichte und grundlegende Informationen zu den Wahlen sind sowohl unter www.kommunalwahl-bw.de als auch www.europawahl-bw.de abrufbar. Die Gemeindeverwaltung benötigt meistens bei der Durchführung der Wahlen immer wieder Wahlhelfer, um die vielen Stimmen in den Wahlbezirken auszuzählen.  Weitere Informationen sowohl zur Wahl als auch für Wahlhelfer erhalten Sie bei Bedarf im Wahlamt der Gemeindeverwaltung Schwieberdingen, Tel. 07150 305137.

Wahlhelferinnen und -helfer gesucht!

Am 9. Juni 2024, dem „Super-Wahlsonntag“, stehen die Europa-, Regional-, Kreistags- und Gemeinderatswahlen an. Die Vorbereitung der Wahlen hat bereits vergangenes Jahr begonnen. Eine erfolgreiche Durchführung von Wahlen ist nur mit vielen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern möglich – egal ob im Wahllokal vor Ort oder bei der Auszählung der Briefwahl! Die umfangreiche Auszählung der Kreistags- und Gemeinderatswahl findet am Montag, 10. Juni 2024, statt. Deshalb werden an diesem Montag noch zusätzliche Helferinnen und Helfer benötigt, darunter auch „Springer“, die kurzfristig und flexibel eingesetzt werden können. 
Das Wahlteam bittet Sie daher um Ihre Mithilfe bei der erfolgreichen Durchführung und Auszählung der Wahlen!  
Sie
 
besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet, haben am Wahltag seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Schwieberdingen
 
und wollen demokratische Prozesse hautnah miterleben und sich ehrenamtlich einbringen? Dann nutzen Sie Ihre Chance und machen Sie mit! 
Aber bitte beachten Sie: Im Falle einer Kandidatur für eine oder mehrere der genannten Wahlen ist eine Mithilfe leider nicht möglich.
 
Der Einsatz am Sonntag, 9. Juni 2024, findet in den Wahllokalen im Zwei-Schicht-Modus statt. Die erste Schicht geht von 07:45 Uhr bis 12:50 Uhr, die zweite Schicht von 12:50 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Auszählung der EU-Wahl erfolgt am Sonntag ab 18:00 Uhr durch alle Wahlhelfer der beiden Schichten im Wahllokal. Die Vorbereitung und Auszählung der Briefwahlstimmen beginnen voraussichtlich ab 15:00 Uhr. Nach der Auszählung der EU-Wahl erfolgt die Auszählung der Regionalwahl. 
Die Auszählung der Kreistags- und der Gemeinderatswahl findet am Montag, 10. Juni 2024, von 07:30 Uhr bis etwa 18:00 Uhr statt. 
Besondere rechtliche Kenntnisse sind für Ihre Mithilfe nicht erforderlich. Im Vorfeld der Wahlen finden Schulungen für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer statt, in der die nötigen Kenntnisse und Abläufe einfach und anschaulich vermittelt werden. 
Neben der Möglichkeit, sich aktiv am demokratischen Prozess zu beteiligen, einen Einblick in die Abläufe einer Wahl zu bekommen und sich für die Gemeinschaft zu engagieren, erhalten alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine finanzielle Entschädigung für die Übernahme dieses wichtigen und verantwortungsvollen Ehrenamt!
 
Das Wahlteam freut sich auf Ihre Unterstützung!

Sollten Sie Interesse an einer Mitwirkung als Wahlhelfer haben, senden Sie uns dieses Formular (PDF) (77,7 KB) und beigefügte Datenschutzerklärung (PDF) (50 KB) gerne ausgefüllt zurück!

1. Kommunalwahlen

https://www.kommunalwahl-bw.de
Ein ausführliches Online-Dossier zu Wählbarkeit ab 16 Jahren finden Sie unter: www.kommunalwahl-bw.de/wahlalter
Wahlhilfe zur Kommunalwahl in Leichter Sprache: Die informative Broschüre erscheint Ende Januar als Printausgabe sowie online und barrierefrei unter www.kommunalwahl-bw.de/einfach-waehlen-kommunalwahl

2. Hinweise zur Aufstellung von Wahlvorschlägen

Hinweise (PDF) (208,7 KB) zur Aufstellung von Wahlvorschlägen

3. Datenschutzinformation zur Einreichung von Wahlvorschlägen für Gemeinderäte

Information zur Datenerhebung und –verarbeitung nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verantwortliche für die Datenverarbeitung Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten des Bewerbers, dessen Unterstützer und dessen Vertrauensleute im Wahlvorschlag ist die den Wahlvorschlag einreichende Partei bzw. Wählervereinigung.
Verantwortlich für die Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Wahlvorschläge ist der Gemeindewahlausschuss.
Verantwortlich für die Veröffentlichung der Bewerberdaten durch öffentliche Bekanntmachung von Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr und Wohnort der Hauptwohnung sowie gegebenenfalls eines eingetragenen Doktorgrades oder Ordens- oder Künstlernamens ist die
Gemeinde Schwieberdingen
vertreten durch den Bürgermeister Stefan Benker
Postanschrift:   Schloßhof 1, 71701 Schwieberdingen
E-Mail:               rathaus@schwieberdingen.de           
Telefon:             07150 305-0
Kontaktdaten des
behördlichen Datenschutz-beauftragten
Soweit die Gemeinde für die Verarbeitung der personen-bezogenen Daten verantwortlich ist, können Sie unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten zu allen mit der Verarbeitung und mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen.
Bitte wenden Sie sich an:
Komm.ONE, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Krailenshaldenstr. 44, 70469 Stuttgart
E-Mail:             datenschutzbeauftragte@komm.one
Telefon:           0711/8108 14444
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung Die Verarbeitung Ihrer Daten dient der Vorbereitung der Wahl.
Rechtsgrundlage für die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) EU-DSGVO in Verbindung mit § 8 Abs. 3 Nr. 1 KomWG und §§ 17f KomWO.
Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten des Bewerbers ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) EU-DSGVO in Verbindung mit § 8 Abs. 5 KomWG und § 19 KomWO.
Dauer der Speicherung Die Wahlunterlagen werden nach der rechtskräftigen Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl vernichtet (§ 57 KomWO).
Ihre Rechte nach der DSGVO Sie haben das Recht,
·         eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO aufgeführten Informationen
·         unverzüglich die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen, Art. 16 DSGVO
·         zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO aufgeführten Gründe zutrifft
·         die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist
·         aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen (Art. 21 DSGVO)
·         sich beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de) zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO oder das LDSG verstößt (Art. 77 DSGVO).
Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ohne die Bereitstellung dieser Daten können Sie jedoch nicht an der Wahl zum Gemeinderat teilnehmen.

4. Hinweise zu Plakatierungen

Plakatiert werden darf im Zuge der Wahlwerbung erst 6 Wochen vor dem Wahltermin bzw. der politischen Veranstaltung. Nach dem Genehmigungszeitraum sind die Plakate innerhalb von 3 Werktagen durch den Erlaubnisinhaber zu entfernen. Für die bevorstehende Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024, bedeutet das, dass ab Samstag, 27.04.2024, plakatiert werden darf. Eine Plakatierung für Wahlwerbezwecke ist kostenlos.

Beabsichtigen Sie Großflächenplakate aufzustellen, so senden Sie bitte bis spätestens 18.02.2024 einen formlosen Antrag an das Ordnungsamt Schwieberdingen, entweder postalisch oder per E-Mail. Alle Anträge werden bis dahin gesammelt, danach geprüft und bearbeitet.

Richtlinien zwecks Plakatierung (PDF) (66,4 KB)

5. Europawahl

https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html
https://www.europawahl-bw.de

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann? Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werdenvon den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzet-telschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschab-lone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterun-gen angebracht.Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom). Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10(gebührenfrei) zu erhalten.

6. Erklärvideo: Wie wählt man richtig?

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. Aber wie wählt man richtig? In diesem Video können Sie zusammen mit Ihren Schülerinnen und Schülern erfahren,
 
wer wahlberechtigt ist, wo man seine Stimme abgeben kann, wer genau gewählt wird, wie man den oder die Stimmzettel ausfüllt, was kumulieren und panaschieren bedeutet, wann der Stimmzettel ungültig wird und was man ins Wahllokal mitnehmen muss.

7. Briefwahlunterlagen anfordern