Hochwasserschutzkonzeption der Gemeinde

Hochwasser Schwieberdingen Juli 2010
Schwieberdingen Juli 2010
Hochwasser Schwieberdingen Juli 2010
Schwieberdingen Juli 2010
Hochwasser Schwieberdingen Juli 2010
Schwieberdingen Juli 2010
Hochwasser Schwieberdingen Räuschelbach Mai 2011
Hochwasser Räuschelbach Mai 2011
Hochwasserschutzerrichtung eines neuen Einlaufbauwerks am Räuschelbach
Als Hochwasserschutz Errichtung eines neuen Einlaufbauwerks am Räuschelbach Januar 2012
Hochwasser Räuschelbach  August 2017
Hochwasser Räuschelbach  August 2017
Hochwasser Räuschelbach  August 2017
Hochwasser Räuschelbach  August 2017
Hochwasserschutz  - geplante Maßnahme Ortskanalisation  Schwieberdingen
Hochwasserschutz  - umgesetzte Maßnahme Ortskanalisation  Schwieberdingen
Skizze nach Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes an der  Bruckmühle
Skizze nach Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes an der  Bruckmühle
Skizze Uferweg an der Glems nach Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes
Skizze Uferweg an der Glems nach Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes
Collage nach Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes
Collage zum Erscheinungsbild nach Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes

Hochwasserschutz in Schwieberdingen

Die Gemeinde Schwieberdingen war in den vergangenen Jahren von Hochwasser- und Starkregenereignissen betroffen. Vor allem im Jahr 2010 kam es aufgrund des Hochwassers zu hohen Sachschäden an Privateigentum und öffentlichen Gebäuden. Zahlreiche Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2010 bereits umgesetzt. Beispiele sind die verschiedenen Maßnahmen zur Renaturierung des Räuschelbachs und die Errichtung eines Einlaufbauwerkes, das die überschüssige Menge an Wasser bei einem Ereignisfall ableitet. Darüber wurden Hochwassergefahrenkarten sowie Starkregenereigniskarten für Schwieberdingen erstellt.

Im Jahr 2016 gab sich Schwieberdingen die Zielsetzung, eine Gesamtkonzeption zum Thema Hochwasserschutz zu erarbeiten. Mit hohen Investitionen sollen bauliche Maßnahmen entlang der Glems umgesetzt werden, um zukünftig das Risiko von Schäden bei Hochwasserereignissen zu minimieren. Erstmalig lag im Jahr 2018 dem Gemeinderat eine vollumfängliche und abgestimmte Hochwasserschutzkonzeption zur Beratung vor, der Einstieg in die Detailplanung wurde in dieser Sitzung beschlossen. Insgesamt wird mit einem Investitionsvolumen von 4,1 Millionen Euro gerechnet. Die Höhe möglicher Zuschüsse wird im Verfahren beziffert, ebenso wird davon ausgegangen, dass der Investitionsbetrag nicht vollständig ausreichen wird.

Notfallplan und Schutzmöglichkeiten

Notfall- und Warn-Apps – Wie erfolgt eine Warnmeldung?

Nina Warn APP

Wie bekomme ich Kenntnis von einer Notsituation? Das fragt man sich häufig, wenn man an Unwetter oder Notsituationen denkt. Aber durch Internet und den Kommunikationswegen ist man gut vernetzt. 
So erhält man z. B. per Rundfunk, Fernsehen und Internet schon die meisten Informationen. Sollten diese Wege jedoch nicht mehr möglich sein, so erfolgt die Warnung über Lautsprecherdurchsagen. Auch über Sirenen können Warnungen erfolgen.

Aber auch im Internet gibt es in Bezug auf den Katastrophenschutz diverse Warnprogramme. Eine der wichtigsten Notfall-Apps ist die Nina App, eine Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, abgekürzt NINA. Auf dieser erhalten Sie jede wichtige Warnmeldung für unterschiedliche Gefahrenlagen für den Ort, den Sie hinterlegt haben. Es werden z. B. ein Großbrand, Hochwasserinformationen oder auch Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes angezeigt. Auch gibt es hilfreiche Informationen zur Corona-Pandemie (Covid-19) mit lokal geltenden Regelungen. Die Warn-App bezieht die Daten hauptsächlich vom sog. Modularen Warnsystem (MoWas), das vom Bund und allen Bundesländern für Warnungen des Zivil- und Katastrophenschutzes eingesetzt wird. 

Hierfür können Sie die Gebiete oder Orte festlegen und abonnieren, für die Sie gerne gewarnt werden möchten. Die Warn-App NINA ist kostenlos verfügbar für Android- und iOS-Betriebssysteme. Weitere Informationen finden Sie wieder über die Seite des BBK unter dem Link: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warn-App-NINA/warn-app-nina_node.html

Neben der Basis-App Nina gibt es jedoch auch noch speziellere Apps, die sich gezielt auf Notsituationen fokussieren. So kann für die genauere Wetterbeschreibung die DWD Wetter App genutzt werden, um die Wolkenströmungen einzusehen.

Hochwasser- und Starkregenereignisse

DWD Warn APP

Jeder kennt sie – einerseits fasziniert, andererseits auch überrascht von der Stärke: Die Naturgewalt. Nach einer Hitzewelle kommt das große Gewitter – danach folgen Unwetter, der Sturm, Starkregen, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und in der Folge Verwüstungen.
Fasziniert blickt man auf die Blitze am Himmel, gleichzeitig ist man schockiert, mit welcher Intensität die Unwetter entsprechende Folgen nach sich ziehen. Bedrohlich dabei: Die Wetterextreme werden häufiger.
Im letzten Jahr haben schwere Unwetter im Ahrtal immensen Schaden angerichtet. Der Hochwasserschutz betrifft die meisten Städte und Kommunen, die direkt an einem Fluss oder Bach liegen. So kann sich ein kleiner Bach plötzlich zu einem reißenden Fluss entwickeln. Aus diesem Grund befassen sich viele Städte und Kommunen mit einem baulichen Hochwasserschutz. Dennoch müssen bei baulichen Vorhaben die Belange des Naturschutzes berücksichtigt werden. Der Gefährdungsaspekt Starkregen hingegen ist sehr schwer abschätzbar. Große Angst besteht hierbei vor den sogenannten Superzellen. Doch was ist eine Superzelle?
Eine Superzelle ist ein Gewitter mit einem Mesozyklon (sehr starker, anhaltender rotierender Aufwind/Sturm). Manche Superzellen können sich über Stunden halten und hunderte Kilometer zurücklegen. In Deutschland gibt es jedes Jahr dutzende dieser Superzellen.
Die Superzelle hinterlässt oft sehr große Schäden durch große Regenmengen, Großhagelkörner und geht meist einher mit Überschwemmungen. Die bauliche Planbarkeit von Schutz-Barrieren i. Z. m. einem Starkregenereignis ist kaum gegeben.
Aufgrund der Gewässerlage haben sich in der Vergangenheit die Glemstalkommunen zusammengetan, um sich besser auf die Gefahrenlage vorzubereiten.

Gesetzliche Pflicht zur Eigenvorsorge

Hochwassergefahren – gesetzliche Pflicht zur Eigenvorsorge. Worauf Bürger (k)einen Anspruch haben

Zunächst ist es wichtig, sich darüber bewusst zu sein, dass Hochwasser jeden treffen kann. Selbst wenn sich der Wohnsitz nicht in unmittelbarer Nähe eines Flusses befindet, besteht dennoch die Möglichkeit, Schaden durch Folgen von z.B. Starkregen zu nehmen. Das Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG) besagt daher, dass jede potentiell vom Hochwasser betroffene Person „[…] im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet [ist], geeignete Vorsorgemaßnahmen […] zu treffen […].“

Jede Bürgerin bzw. jeder Bürger kann anhand der sogenannten Hochwassergefahrenkarten prüfen, inwieweit ihr Haus betroffen ist. Diese Karten zeigen grafisch dargestellte Hochwasserszenarien auf, sowie wie tief und an welchen Orten das Wasser stehen würde. Die Karten können u.a. im Internet unter  https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de eingesehen werden.

Wer sich in Sicherheit wiegt, weil er glaubt, Hochwasserschutz sei Aufgabe der Kommune, und diese hätte schon in „ausreichendem“ Umfang Schutzmaßnahmen umgesetzt, sollte bedenken, dass ein absoluter Schutz nicht möglich ist. Extremereignisse von nicht planbaren Ausmaßen, Dammbrüche, Verstopfungen von Durchlässen etc. und damit einhergehenden Überflutungen sind schwer planbar. Und wer meint: „Meine Versicherung wird das im Notfall schon regeln.“, der ist angeraten zu überprüfen, ob die bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung auch den Schutz vor Elementarschäden beinhaltet. Wenn nicht, dann kann eine ergänzende Elementarschadensversicherung diese Lücke schließen.

Hochwasserschutz ist also eine Gemeinschaftsaufgabe von (potentiell) Betroffenen und Kommunen. Nur so lassen sich Schäden vermeiden – oder zumindest mindern. Die Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist dabei, Bürger zu informieren, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz zu organisieren, technische Schutzmaßnahmen umzusetzen, hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren zu steuern sowie die Bauleitplanung zu optimieren und anzupassen. Die Pflicht zur privaten Eigenvorsorge umfasst Schutzmaßnahmen an Häusern und Anlagen, Versicherungen und insbesondere korrektes Verhalten im Hochwasserfall.

Hochwassergefahren- und Starkregengefahrenkarten

Wie werden Hochwassergefahrenkarten gelesen?

Hochwassergefahrenkarten
Jede Bürgerin bzw. jeder Bürger kann anhand der sogenannten Hochwassergefahrenkarten prüfen, inwieweit ihr Haus betroffen ist. Diese Karten zeigen grafisch dargestellte Hochwasserszenarien auf, sowie wie tief und an welchen Orten das Wasser stehen würde. Die Karten können u.a. im Internet unter https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de eingesehen werden.

Starkregengefahrenkarten
Starkregengefahrenkarten zeigen den Weg des Wassers vom Ort des Niederschlags bis hin zum nächst größeren Gewässer auf. Mit Hilfe dieser Informationen können Sie abwägen, inwiefern Ihre Wohnung oder Ihr Haus von Starkregenszenarien betroffen ist. Sie beinhalten keine rechtliche Verpflichtung - nach dem Wassergesetz (§ 5 Abs. 2 WHG) ist jede potentiell vom Hochwasser betroffene Person „[…] im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen […] zu treffen […].“
Die Starkregengefahrenkarten finden Sie im Internet unter folgender URL: https://www.starkregengefahr.de/baden-wuerttemberg/glems/

Den maximal während eines Starkregens zu erwartenden Wassertiefen sind verschiedene Blautöne zugewiesen: dunkles Blau steht für Bereiche, die während des Starkregenabflusses besonders tief überschwemmt werden, und helle Färbungen für geringere Tiefen. In violett sind flächige Überflutungen bei geringer Tiefe dargestellt.

Den Hintergrund der Karte bilden in der Internetversion entweder eine klassische Straßenkarte oder ein Satelliten- beziehungsweise Luftbild mit Informationen u. a. zu Gebäuden und Straßen. Bitte beachten Sie, dass die Kartengrundlagen nicht immer die gleiche Aktualität haben wie andere Kartendienste – dementsprechend sind etwa Daten zu neuen Baugebieten nicht immer im Kartenhintergrund enthalten.

Bei der Interpretation der Überflutungsflächen ist es wichtig zu wissen, dass kein reales Ereignis dargestellt wird, sondern die Karteninhalte Szenarien darstellen, folglich eine Überlagerung vieler einzelner Möglichkeiten. Die verursachenden Gewitterzellen haben einen Durchmesser von bis zu 5 Kilometern. Daher ist bei realen Ereignissen nur ein entsprechend großer Ausschnitt – abhängig von der Zugbahn – auf einmal betroffen. In der Internetversion kann daher eine „virtuelle“ Gewitterzelle eingeblendet und in ihrer Größe variiert werden.

Hochwasser- und Starkregengefahren in Baden-Württemberg

Bei uns Sonne, im Nachbarort heftige Unwetter – das Phänomen Starkregen
 
Hochwasser treten zunehmend häufiger und heftiger auf. Seit einigen Jahren kommt es häufiger zu plötzlich auftretenden massiven Regenfällen – man spricht hierbei von sogenanntem „Starkregen“.Starkregen sind lokal begrenzte Regenereignisse mit großer Niederschlagsmenge. Sie können räumlich betrachtet überall auftreten – und dies innerhalb kürzester Zeit und mit hoher Intensität. In einem Zeitraum von ein bis zwei Stunden können dann mehr als 100 Liter pro Quadratmeter fallen. Das entspricht etwa einem Siebtel dessen, was in Baden- Württemberg normalerweise pro Jahr fällt. Im Gegensatz zum Flusshochwasser, bei dem Flüsse oder Bäche anschwellen und ufernahe Bereiche überfluten, tritt Starkregen auch unweit von Gewässern und engen Tälern auf. Besonders gefährdet sind Grundstücke am Hang, in einer Mulde oder im Tal.Treten Überflutungen infolge von Starkregen auf, spricht man von sogenannten „Sturzfluten“. Diese Sturzfluten weisen hohe Fließgeschwindigkeiten auf und überfluten nicht nur Häuser und Straßen, sondern erodieren auch unterschiedlichstes Material (beispielsweise Gehölz, Sediment) entlang ihres Fließweges. Durch die Sedimentfracht beziehungsweise das Treibgut verstärkt sich die zerstörerische Kraft der Wassermassen.Der genaue Ort und Zeitpunkt von Starkregen ist schwer vorhersagbar. Wo und wie viel es genau regnet, können Meteorologen nicht exakt vorherbestimmen: Während sich in einem Stadtteil der Niederschlag entlädt, muss es ein paar Kilometer weiter nicht einmal regnen.Starkregen kann jeden treffen! Bei heftigen Schauern können die Regenmassen nicht schnell genug versickern. Das Wasser fließt dann vor allem oberirdisch ab und erreicht eine zerstörerische Kraft. Daher sollten Sie unbedingt planen, wie Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Haus beziehungsweise Ihre Wohnung vor den Sturzfluten schützen können. Hierbei hilft Ihnen ein individueller Notfallplan. Auch sollten Sie eine Elementarschadensversicherung abschließen, denn nur dann kann Ihre Hausratversicherung für Sachschäden aufkommen.

Interkommunaler Hochwasserschutz

Im Juli 2010 kam es im Einzugsgebiet der Glems (Ditzingen, Gerlingen, Leonberg, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Markgröningen, Schwieberdingen, Stuttgart) zu Überflutungen infolge Starkregen. Dabei traten teils massive Schäden an Gebäuden und der Infrastruktur auf.

Aufgrund dieser in allen Kommunen ähnlichen Betroffenheit wurde deutlich, dass ein gemeinsames Vorgehen bei der Analyse des Hochwasserereignisses und bei der Planung von Schutzmaßnahmen erforderlich ist.

Zeitplan

2011 ließen die acht betroffenen Kommunen sogenannte „Starkregengefahrenkarten“ erstellen. Erstmals konnte damit gezeigt werden, welche Wege die Wassermassen hin zu Flüssen oder Bächen nehmen können. Neben den Starkregengefahrenkarten sollten Workshops mit Vertretern des Krisenmanagements ebenfalls auf den Einsatz im Krisenfall vorbereiten.

Entlang der Glems wurden Hochwasserpegel installiert, die aktuelle Wasserstands- und Hochwasserinformationen per Datenfernübertragung an die Hochwasserzentrale übermitteln. Von dort kann jede Kommune aktuelle Daten zum Hochwasserstand der Ober- und Unterlieger abrufen. Mit diesem Messnetz soll speziell bei kleineren Gewässern, wie der Glems, im Hochwasserfall die Vorwarnzeit für die Einleitung der nötigen Maßnahmen vergrößert werden.

In den Folgejahren arbeitete die interkommunale Gemeinschaft mit Hochdruck am Aufbau eines Starkregenrisikomanagements. 2016 war das Starkregenrisikomanagement (SRRM) abgeschlossen, die Ergebnisse, die kommunal erarbeitet wurden, waren auch dem Land nützlich. 2018 entstand der Leitfaden "Kommunales Risikomanagement". Vier kommunale Arbeitsgruppen beschäftigten sich mit den Handlungsfeldern: Krisenmanagement, Handlungskonzept, Handlungshilfen und Öffentlichkeitsarbeit. Minister Franz Untersteller informierte sich im Juli 2019 in Ditzingen über das Starkregenrisikomanagement an der Glems. 

Interkommunale Öffentlichkeitsarbeit im HW-Schutz

Um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen, müssen die Ergebnisse den potenziell Betroffenen adäquat kommuniziert werden. Zielgruppe sind: Öffentliche Institutionen, Bürger, Industrie- und Gewerbebetriebe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Nur wenn sie über bestehende Gefahren und Risiken informiert werden, ist es den Gefährdeten möglich, ihr Risiko gegenüber Überflutungen aus Starkregenereignissen selbst einzuschätzen und geeignete Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Um dieses Ziel zu erreichen, finden seit 2019 regelmäßige, interkommunale Arbeitstreffen statt.

Auf der interkommunalen Webseite starkregengefahr.de können Interessierte für Ihre Gemeinde nachvollziehen, welche Flächen wie stark bei einem Starkregenereignis betroffen sind. Darüber hinaus tragen Bürgerinnen und Bürger aktiv zu einem verantwortungsbewussten Risikomanagement bei, indem sie ihre Beiträge und Erfahrungen zu Ereignisfällen und Schutzmaßnahmen publizieren.

Umgesetzte und geplante Maßnahmen

Geplante Maßnahmen entlang der Glems

Wir wollen für kommende Hochwasserereignisse vorbereitet sein.

  • Errichtung einer einreihigen Blocksteinmauer innerhalb des vorhandenen Gehweges auf einer Länge von
    zirka 140 Meter im Bereich des Talwegs
  • Errichtung eines 80 Meter langen und bis zu 1,20 Meter hohen Hochwassreschutz-Deichs,
    der bereichsweise überfahrbar gestaltet wird im Bereich der Hirschstraße
  • Errichtung eines 80 Meter langen und bis zu 1,20 Meter hohen Hochwassreschutz-Deichs,
    der bereichsweise überfahrbar gestaltet wird im Bereich der Hirschstraße
  • Integrierung eines 60 Meter langen und bis zu 1,30 Meter hohen HWS-Deich im Bereich der Vaihinger Straße,
    im vorgesehenen Naturerfahrungsraum
  • Mobile Elemente im Wirtschaftsweg, diese können zu einer Hochwasserschutzmauer zusammengebaut werden
  • Ausbesserung eines bestehenden Erdwalls in Eigenregie des Eigentümers
  • Erstellung einer HWS-Wand mit einer Länge von 20 Metern und
    einer Höhe von zirka einem Meter luftseitig entlang des Zugangs zur Bruckmühle
  • Ortszentrum: Errichtung entlang des Uferwegs bei den Parkplätzen von Betonfertigteilen mit Vorschüttung
  • Anhebung des Weges um bis zu 50 Zentimeter,
    sodass die HWS-Wand über weite Teile nur 20 bis 30 Zentimeter höher ist als der Weg
  • Errichtung eines mobilen HWS im Bereich Ortszentrum bei der Beton-Fußgängerbrücke
  • Im Anschluss daran Errichtung einer HWS-Wand mit einer Länge von 40 Metern
    und einer Höhe von 70 Zentimetern in Form einer Winkelstützwand bis zum Wohnhaus Bahnhofstr. 28 an.
  • Installierung von mobilen Elementen im Bereich Bahnhofstraße Süd  mit einer Höhe von 55 Zentimetern
    zum Schutz des Kellerabgangs

Die Gesamtherstellungskosten belaufen sich ohne den Brückenneubau und ohne Ausgleichsmaßnahmen auf rund 1,5 Millionen Euro.

Umgesetzte Maßnahmen

Skizze des Staukanals zum Hochwasserschutz
  • In der roten Markierung ist eine Verlängerung des Staukanals um 320m mit Neubau eines unten liegenden Regenüberlaufs zur Glems und Verschluss des alten Regenüberlaufs RÜ 60 zu sehen
  • Der blaue Bereich zeigt den alten Staukanal mit oben liegendem Regenüberlauf zur Glems
  • 03 2021 Hochwassermarken an 3 Standorten in Schwieberdingen angebracht
  • 10 2020 Abbruch der bestehenden Fuß- und Radwegebrücke und Bau einer höheren Brücke
  • 08 2020 Bau des Staukanals zum Hochwasserschutz
  • 02.2019 Hochwasserschutz entlang der Glems im Gemeinderat: Vorstellung der Entwurfsplanung beim Rathaus
                    Veröffentlichung der Ludwigsburger Kreiszeitung (PDF | 149 KB) vom 23.02.2019 dazu
  • 07.2018 Sachstandsbericht (PDF | 7 KB)im Gemeinderat zu den aktuellen Planungen
  • 01.2018 Sachstandsbericht (PDF | 141 KB)im Gemeinderat  zu den aktuellen Planungen
  • 02.2017 Einrichtung von Pegeln für die Wasserstandsmessung im Glems-Einzugsgebiet
  • 05.2016 Abschluss des Projekts KliStar (PDF | 484 KB)
                    (Klimaanpassung durch Stärkung des Wasser- und Bodenrückhalts in Außenbereiche
                      Durchführungszeitraum: 01.2015-05.2016)
  • ab 04.2016 Erarbeitung von Hochwasserschutzmaßnahmen in den Bereichen Rathaus und Staukanal
  • 2012 -2015 Erarbeitung einer Starkregen- und Hochwassergefahrenkarte
  • 04.2013 Untersuchung von Retentionsflächen im Einzugsgebiet des Räuschelbachs, um im Falles eines Hochwassers als
                    Überflütungsfläche genutzt werden zu können
  • 01.2012 Errichtung eines Einlaufbauwerks (überschüssiges Wasser wird in Kanäle, Stollen oder Rohre weitergeleitet) am
                    Räuschelbach zum Hochwasserschutz

Weiterführende Links

Hochwasser-Risikomanagement   Baden-Württemberg
Infos, Broschüren und Tipps rund um das Thema Hochwasser

Hochwasser-Risikomanagement   Baden-Württemberg – Starkregen
Infos und weiterführende Links zu Broschüren und Videos für Kommunen und für Bürger

Service-Portal   BW – Hochwasser
Behörden- und Verwaltungsinformationen, Verwaltungsdienstleistungen

FLIWAS 3
Bereitstellung von Informationen zum und Kommunikation im Hochwasserkrisenmanagement

Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Aktuelle Messwerte, Daten- und Kartendienste, Hochwasservorhersage für Baden-Württemberg, Meine Umwelt App, Publikationen und Fachinformationen

Interkommunale Webseite zum Starkregenrisikomanagement 
Starkregengefahrenkarten für das Einzugsgebiet Glems, Informationen zum Thema Starkregengefahren und -risiken

Galerie

Film: Öffentlichkeitsarbeit im Glemsprojekt

Imagefilm zum Starkregenrisikomanagement der Glems-Region
Dieser Imagefilm skizziert in knapp sechs Minuten die wichtigsten Themenbausteine des gemeinsamen Projekts (Starkregengefahrenkarten, Krisenmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, bauliche Maßnahmen, interkommunale Zusammenarbeit).




Bilder

Presseveröffentlichungen / Broschüre / Flyer

QR Code Hochwassermarke

Informationen zum Hochwasserschutz via QR-Code
Drei Standorte in der Gemeinde mit Hochwassermarken

Seit Mitte März 2021 gibt es an drei Verkehrsschildern in Schwieberdingen „Hochwassermarken“. Auf diesen silbernen Schildern befindet sich ein QR-Code. Mit dem Smartphone gelangt jeder auf eine Homepage-Seite, die an das Hochwassereignis am 4. Juli 2010 erinnert und gleichzeitig auf die daraus resultierenden Hochwasserschutzmaßnahmen aufmerksam macht. Eine Verlinkung auf die Gemeindehomepage zum Thema Hochwasserschutz verdeutlicht die Unterscheidung zwischen Starkregen und Hochwasser, zeigt deren Gefahren auf, macht aber auch auf die gesetzliche Pflicht der Eigenvorsorge aufmerksam.

Die kleinen runden Schilder findet man jeweils an einem Verkehrsschild vor dem Hautpeingang des Rathauses, in der Bahnhofstraße am Zugang zum Schloßhof und an der Zufahrt zur Bruckmühle.
Mit diesen Hochwassermarken möchte die Gemeinde ihre Bürger für den Hochwasserschutz sensibilisieren.
Während die Gemeinde selbst gerade an der Glems zum Hochwasserschutz ein Regenüberlaufbecken baut, ist es für jeden einzelnen ebenso wichtig, seinen eigenen Schutz gegen Starkregen und Hochwasser zu überprüfen.

Kontakt

Telefonzentrale
Schloßhof 1
71701 Schwieberdingen
Fax (0 71 50) 3 05-1 05
Katrin Schönemann

Amtsleitung Bauamt

Fax (0 71 50) 3 05-1 05
Gebäude Rathaus
Raum 204

Feuerwehr - 112

Leitstelle Ludwigsburg
Tel. 112

Feuerwehrhaus

Herrenwiesenweg 13
71701 Schwieberdingen

Haupt- und Ordnungsamt

Carina Kroll

Stv. Amtsleitung, Sachgebietsleitung

Fax (0 71 50) 3 05-1 05
Gebäude Rathaus
Raum 10
Carmen Hirsch

Amtsleitung Haupt- und Ordnungsamt

Fax (0 71 50) 3 05-1 05
Gebäude Rathaus
Raum 8

Presseverantwortliche

Kirsten Stangl

Öffentlichkeitsarbeit, Kulturprogramm

Fax (0 71 50) 3 05-1 05
Gebäude Rathaus
Raum 209