Verkehrssicherungspflicht

Baum fällt auf Auto

Eigentum verpflichtet - Verkehrssicherungspflicht für Bäume
Viele Bäume in der freien Landschaft leiden zunehmend unter Trockenstress. Besonders betroffen sind Eschen, die vom Eschentriebsterben befallen sind – eine Krankheit, die seit Jahren Schäden verursacht.

Typische Anzeichen: gelichtete Kronen, sogenannte „Hexenbesen“ an Ästen und Ersatztriebe. Mit fortschreitender Erkrankung stirbt die Wurzelmasse ab – die Bäume verlieren ihre Standfestigkeit und können sogar ohne äußere Einwirkung umstürzen!

Wichtiger Hinweis:
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, für die Verkehrssicherheit ihrer Grundstücke und der dort stehenden Bäume zu sorgen. Diese Pflicht gilt besonders für Grundstücke an öffentlichen Straßen, Wegen und Radwegen.

Unsere Empfehlung:
Lassen Sie Ihre Bäume regelmäßig durch Fachleute überprüfen. Bei erkennbaren Schäden oder Gefahren rechtzeitig Maßnahmen wie Rückschnitt oder Fällung veranlassen.

So können Unfälle und Haftungsfälle vermieden werden – und Sie leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Sicherheit aller.