

Hauptschulabschluss
Einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Bildungsstand können Sie folgendermaßen erreichen:
- erfolgreiche Hauptschulabschlussprüfung am Ende von
  
- Klasse 9 der Hauptschule oder Werkrealschule oder Klasse 10 der Werkrealschule
 - Klasse 9 oder 10 der Gemeinschaftsschule
 - Klasse 9 Realschule
 
 - Versetzung in Klasse 10 der Werkrealschule
 - Versetzungszeugnis von Klasse 9 nach Klasse 10 der Realschule oder des allgemeinbildenden Gymnasiums oder des sechsjährigen beruflichen Gymnasiums oder wenn Sie von Klasse 9 nach 10 auf der Gemeinschaftsschule auf Niveau M oder E hätten versetzt werden können
 - die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn Sie die entsprechenden Bildungsgänge an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) besuchen.
 - erfolgreicher Abschluss einer Berufsfachschule:
  
- einjährige gewerbliche Berufsfachschule
 - einjährige hauswirtschaftliche Berufsfachschule
 - einjährige hauswirtschaftliche Förderberufsfachschule (mit Zusatzprüfung in Deutsch, Mathematik und gegebenenfalls Englisch)
 - zweijährige Berufsfachschule für Sozialpflege (Alltagsbetreuung)
 
 - Versetzung in das 2. Schuljahr der zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule
 - erfolgreicher Abschluss einer Berufsschule
 - Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung der Ausbildungsvorbereitung dual (AV dual) oder der Ausbildungsvorbereitung (AV) oder im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB)
 - Bestehen einer Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde (Bewerbung und Zulassung ausschließlich über das für den Wohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers zuständige Staatliche Schulamt)
 
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
15.11.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg