

Aufenthaltszwecke
Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:
- Ausbildung
 - Erwerbstätigkeit (ausländische Beschäftigte und ausländische Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben möchten)
 - völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
 - familiäre Gründe.
 
Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.
Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.
Zugehörige Leistungen
- Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
 - Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
 - Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
 - Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
 - Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
 - Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
 - Forschungseinrichtung - Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen
 - Integrationskurse für Ausländer - Teilnahme beantragen
 - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
 - Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
 - Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
 - Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
 - Nationales Visum beantragen
 - Niederlassungserlaubnis beantragen
 - Wohnsitzauflage - Aufhebung beantragen
 
Freigabevermerk
07.07.2023 Justizministerium Baden-Württemberg