Der Gemeinderat

Ratsinformationssystem
Ratsinformationssystem der Gemeinde Schwieberdingen

Der Gemeinderat vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und legt die Grundsätze für die Verwaltung fest. Er setzt sich aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 18 Mitgliedern, den Gemeinderäten, zusammen. Neben den Gemeinderäten vertritt der „Anwalt“ als beratendes Mitglied des Hardt- und Schönbühlhofs die Interessen des Weilers. Die Amtszeit des 2019 gewählten Gemeinderates  geht bis zum Amtsantritt des neu gewählten Gemeinderates 2024.

Ratsinformationssystem

Im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schwieberdingen können komfortabel die Sitzungsunterlagen der gemeinderätlichen Gremien eingesehen werden.  Darüber hinaus gibt es ein Recherche-Tool, in dem künftig auch ältere Vorlagen und Sachverhalte recherchiert werden können.
Ratsinformationssystem für Bürger (Bürgerinfoportal)

Zur Entlastung des Gemeinderats gibt es 2 beschließende Ausschüsse. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA) und der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) entscheiden in bestimmten Aufgabengebieten anstelle des Gemeinderats oder beraten wesentliche Angelegenheiten vor. Daneben berät der Ältestenrat den Bürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Ablaufs der Verhandlungen im Gemeinderat. Neben den Ausschüssen des Gemeinderats bestehen auch noch weitere Arbeitskreise (AK) und Gremien, die sich aus Vertretern der Gemeinde, interessierten Bürgern und zum Teil noch weiteren Beteiligten zusammensetzen.

Nachberichte von Gemeinderatssitzungen finden Sie stets im Amtsblatt der nachfolgenden Woche.

Bürgerfragestunde

  1. Die "Bürgerfragestunde" findet seit September 2014 zu Beginn jeder Gemeinderatssitzung statt und ihre Dauer soll 60 Minuten nicht überschreiten.
  2. Jeder Frageberechtigte darf in einer "Bürgerfragestunde" zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.
  3. Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Vorsitzende Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, so wird die Stellungnahme in der folgenden "Bürgerfragestunde" abgegeben. Ist dies nicht möglich, teilt der Vorsitzende dem Fragenden den Zeitpunkt der Stellungnahme rechtzeitig mit. Widerspricht der Fragende nicht, kann die Antwort auch schriftlich gegeben werden.

Kontakt

Geschäftsstelle des Gemeinderates
Gemeinde Schwieberdingen
N. N.
Sachgebietsleitung Hauptverwaltung
Haupt- und Ordnungsamt
Schloßhof 1
71701 Schwieberdingen
Tel. 07150 305-110