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Bausachverständiger

Bauexperte, Gutachter, zertifziert nach DIN EN ISO/EIC 17024

Anschrift
Bausachverständiger, Bauexperte, Gutachter, zertifziert nach DIN EN ISO/EIC 17024
Hülbe
Pommernstraße 18
71701 Schwieberdingen
Telefon (07150) 9181815
Mobiltelefon (0176) 23233601
Sachverständiger
Sven Krauße
Bausachverständiger
Hülbe
Pommernstraße 18
71701 Schwieberdingen
Telefon (0 71 50) 9 18 18 15
Homepage
Kurzbeschreibung
Begutachtung von Bauschäden, Gutachten, Fachberichte, Kaufberatung, Verkehrswertgutachten, Konfliktmanagement bei Baustreitigkeiten, bauforensiche Untersuchungen, Baubegleitung, Indikation von Feuchte - und Schimmelpilzschäden, Prüfung von Bauunterlagen, Drohnenbefliegung, Beweissicherungen  
Beschreibung
Was jeder Endverbraucher wissen sollte, bevor er einen Sachverständigen/Gutachter beauftragt ist, dass die Begriffe „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ nicht als geschützte Begriffe und somit auch nicht als allgemeine Qualitätsgarantie verstanden werden dürfen. Jede Person, die sich dazu berufen fühlt, eine bestimmte Expertise zu einem bestimmten Gebiet zu besitzen, darf sich „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ in dem Gebiet nennen. Z.B. darf und kann sich ein Hobbygärtner Sachverständiger / Gutachter für Gartenbau nennen. Es ist also nicht leicht für den Endkunden/Verbraucher zu erkennen, ob ein mutmaßlicher Sachverständiger auch wirklich für die zu beauftragenden Aufgaben geeignet ist. Neben einem Sachverständigen / Gutachter, der eine Zertifizierung durch eine Akkreditierung nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17024 erworben hat, ist noch der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Gutachter) für ein bestimmtes Fachgebiet zu nennen. Beide Formen der Sachverständigen-Qualifikationen sind gleichzusetzen, obgleich die öffentliche Bestellung und Vereidigung bei den meisten Verbrauchern bekannter ist, da sie diese mit Gerichts-Sachverständigen/-Gutachtern in Verbindung bringen. Bei beiden Qualifikationsformen wird umfangreich die fachliche Eignung des Fachgebietes festgestellt, sowie die finanzielle und weisungsfreie Unabhängigkeit und persönliche Eignung geprüft. Auch müssen beide ein Neutralitätsgebot abgeben. Des weiteren müssen diese Sachverständigen/Gutachter den Zertifizierung-& Bestellungsorganen jährliche Berichte über Tätigkeiten und Weiterbildungen zukommen lassen, um einen gewünschten hohen Qualitätsstandard in der Expertise dauerhaft sicherzustellen.