Lage & Strukturdaten

Daten & Fakten
Die neuesten Daten und Fakten erhalten Sie hier über das Statistische Landesamt Baden-Württemberg.
Bodenrichtwerte
Ermittlung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018 durch den Gutachterausschuss
der Gemeinde Schwieberdingen
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Schwieberdingen hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018 ermittelt. Grundlage der Richtwertermittlung waren die den vorausgegangenen Jahren im Rahmen der Kaufpreissammlung ausgewerteten Kaufverträge.
Nach § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die Richtwerte für Gebiete zu entwickeln, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Die Richtwerte wurden für Wohnbauland, Gewerbebauland, Rohbauland, landwirtschaftliche Grundstücke und sonstige Grundstücke ermittelt.
Die Bodenrichtwerte sollen einen durchschnittlichen Lagewert des Bodens in €/m², für eine Mehrheit von Grundstücken mit im Wesentlichen vergleichbaren Nutzungs- und Wertverhältnissen, innerhalb der festgesetzten Bodenrichtwertzone, darstellen. Die veröffentlichten Richtwerte haben keine bindende Wirkung. Verkehrs-/Marktwertermittlungen können im Einzelfall nur durch eine individuelle Berechnung durchgeführt werden.
Mit der aktuellen Neufestsetzung der Bodenrichtwerte wurden auch die bestehenden Bodenrichtwertzonen verändert. Auskunft über die gültigen Bodenrichtwertzonen sowie über den maßgeblichen Bodenrichtwert für ein Grundstück erteilt Ihnen die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Frau Ulrich unter 07150/305-148.
Bodenrichtwerte
Erster einfacher Mietspiegel Schwiebedingen
Die Gemeinde Schwieberdingen veröffentlicht gemäß § 558c des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) den ersten einfachen Mietspiegel für den nicht preisgebundenen Wohnraum. Dieser ist ab 01.03.2018, gültig.
Der Mietspiegel soll Mieter und Vermieter in die Lage versetzen, sich auf einfache und übersichtliche Weise Kenntnis über die in Mieterhöhungsverfahren wichtigen Informationen des Mietpreisgefüges in Schwieberdingen zu verschaffen. Er soll Markttransparenz herstellen und einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten zwischen den Mietvertragsparteien leisten. Vereinfacht formuliert gibt dieser Mietspiegel einen Überblick über die Quadratmetermieten von unterschiedlichen Wohnungstypen nach Art, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Lage. Mit seiner Hilfe ist es möglich, eine Vermutung über die ortsübliche Vergleichsmiete anzustellen.
Der Mietspiegel liegt im Rathaus zur Einsichtnahme aus und ist dort kostenlos erhältlich. Ein Online-Tool zum Berechnen der ortsüblichen Vergleichsmiete finden Sie unter www.mietspiegel-schwieberdingen.de
Dort kann auch die Mietspiegel-Broschüre als PDF heruntergeladen werden.