Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Amtsgericht Waiblingen -Grundbuchamt-

Beschreibung

Die Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs.

Es ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie insbesondere:

  • Eigentumsumschreibungen
  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • Grunddienstbarkeiten
  • Vormerkungen

Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.

 

Hausanschrift

Winnender Straße 27
71334 Waiblingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon (0 71 51) 16 64-0
Fax (0 71 51) 16 64-476
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach safe-sp1-1453213801530-016025150

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit

Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag
13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
13:30 Uhr - 15:30 Uhr

Allgemeine Öffnungszeit

Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr - 12:00 Uhr