Die Wahlkreis-Abgeordneten unseres Wahlkreises

Gemeinsam mit Korntal-Münchingen und Hemmingen bildet Schwieberdingen den Wahlkreis 6 im Landkreis Ludwigsburg.
Allgemeine Informationen zu den Volksvertretern (aus Wikipedia, Online-Enzyklopädie)
In Deutschland werden die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) auch als "Abgeordnete" oder besser "Bundestagsabgeordnete" bezeichnet. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, und sind als Vertreter des ganzen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Die gewählten Abgeordneten des Landtages eines Bundeslandes in Deutschland werden als Mitglied des Landtages bzw. in Berlin auch als Abgeordnete bezeichnet, weil das Berliner Landesparlament das Abgeordnetenhaus ist. Die Kurzbezeichungen für die entsprechenden Abgeordneten der Landesparlamente sind MdL (Mitglied des Landtags), MdA (Mitglied des Abgeordnetenhauses Berlin), MdBB (Mitglied der Bremer Bürgerschaft, Bremen) und MdHB (Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, Hamburg).
Die gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in Deutschland als Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) bezeichnet.
Ein Abgeordneter muss volljährig und seit mindestens einem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Die Hälfte der Bundestagsabgeordneten werden direkt in den Wahlkreisen nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt, die anderen ziehen über so genannte Landeslisten nach dem Verhältniswahlrecht ein, wobei die Zusammensetzung der Fraktionen sich aus der Gesamtzahl der Stimmen einer Partei herleitet. Gibt es mehr Direktmandate als Sitze nach dem Wahlergebnis zustehen, werden Überhangs- und Ausgleichsmandate geschaffen.
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Wissenswertes zum Stichwort Demokratie
Demokratie bezeichnet eine bestimmte Herrschaftsform. Die wörtliche griechische Übersetzung "Herrschaft des Volkes" hilft wenig weiter, weil sich mittlerweile auch Diktaturen als "wahre" Demokratien bezeichnen. Deshalb müssen charakteristische Merkmale benannt werden, die nach unserem Verständnis eine demokratische Herrschaftsordnung kennzeichnen.
Demokratie, griechisch "Herrschaft des Volkes", wurde von ihren Erfindern als direkte Demokratie praktiziert: Die freien Männer - nur sie galten damals als das Volk - versammelten sich auf dem Marktplatz ihres Stadtstaates (Polis) und beschlossen dort unmittelbar selbst über alles, was die Polis anging, über alle politischen Fragen also.
Wiege der Demokratie: Das antike Athen
Diese Marktplatz- Demokratie ist in den heutigen Großstaaten nicht mehr möglich. An ihre Stelle ist die repräsentative Demokratie getreten. Vom Volk auf Zeit gewählte Vertreter (Repräsentanten), diesmal Männer und Frauen, entscheiden als Treuhänder für das Volk die laufenden politischen Fragen. Daneben können auch in der repräsentativen Demokratie Elemente der direkten Demokratie treten: wenn z.B. in einem Volksentscheid die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger unmittelbar über einen Gesetzentwurf abstimmen, der aus ihrer Mitte kommt, oder in einem Referendum entscheiden, ob sie einem Parlamentsgesetz nachträglich ihre Zustimmung geben oder verweigern. Die Verfassungen aller deutschen Bundesländer sehen Volksentscheide vor, Bayern und Hessen auch ein Referendum bei Verfassungsänderungen. Auf Bundesebene gibt es weder die Möglichkeit des Volksentscheides noch die Möglichkeit eines Referendums, das viele europäische Staaten kennen.
Nahezu alle Staaten des Welt behaupten heute, Demokratien zu sein. Auch in der deutschen Geschichte wurde der Begriff missbraucht. Die DDR, die eine Parteidiktatur war, nannte sich im Staatsnamen "demokratisch". Hitlers Propagandachef Goebbels schrieb 1942 über die Hitler-Diktatur: "Wir Deutschen leben in einer wahren Demokratie."
Angesichts solcher absichtlicher Begriffsverwirrung muss exakt beschrieben werden, an welchen Merkmalen man erkennen kann, ob eine Staatsordnung wirklich demokratisch ist. Für die Demokratie in Deutschland ist dies durch eine Definition des Bundesverfassungsgerichts erfolgt; man spricht von der Freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Grundgesetz).
Die deutsche Demokratie ist nicht eine Demokratie, die lediglich Spielregeln vorschreibt, sich sonst aber im politischen Meinungskampf neutral verhält. Sie tritt vielmehr für bestimmte oberste Werte ein, an erster Stelle die Würde des Menschen, die sie als "wehrhafte" und "streitbare" Demokratie verteidigt. Parteien, die diese obersten Werte missachten und mit demokratischen Mitteln die Demokratie selbst abschaffen wollen, müssen in Deutschland damit rechnen, verboten zu werden.
(Quelle: Thurich, Eckart: Pocket Politik. Demokratie in Deutschland. 2. Aufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003).