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Die Wahlkreise in Deutschland

Deutschlandkarte, auf der die einzelnen Bundesländer eingezeichnet sind. Das Copyright liegt beim statistischen Bundesamt Wiesbaden 2005

Copyright Statistisches Bundesamt Wiesbaden 2005

Hier finden Sie die einzelnen Abgeordneten der Wahlkreise in Deutschland!

Zu den einzelnen Abgeordneten der Wahlkreise in Baden-Württemberg geht es hier!

Allgemeine Informationen zu den Wahlkreisen (aus Wikipedia, Online-Enzyklopädie)

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit der Bundestagswahl 2002 exakt 299 Wahlkreise (auch: Bundestagswahlkreise) bei Wahlen zum Deutschen Bundestag (§ 2 des Bundeswahlgesetzes [BWahlG]), welche sich wiederum in Wahlbezirke unterteilen. In den Fällen, in denen nach Verhältniswahl gewählt wird (zum Beispiel Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Bürgerschaftswahl), sind die Wahlkreise zugleich Stimmkreise für die Abgabe derjenigen Stimmen, die über die Verteilung der Mandate nach Landeslisten entscheiden.

Die Wahlkreise sollen so eingeteilt sein, dass jeder Wahlkreis die ungefähr gleiche Zahl der deutschen Bevölkerung umfasst. Die Abweichungen vom Durchschnitt aller Wahlkreise sollen bestimmte Maße nicht übersteigen (siehe z. B. § 3 Abs. 1 Nr. 3 BWahlG). Ein Wahlkreis darf sich dabei nur innerhalb eines Bundeslandes befinden, sonstige Gebietskörperschaften (beispielsweise Bezirke, Kreise, Kommunen) sollen so weit wie möglich nicht zerschnitten werden (siehe z. B. § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 5 BWahlG). Wegen Veränderungen der Bevölkerungszahlen wird dieses Bundesgesetz in jeder Wahlperiode des Bundestages geändert.

Die Mandate derjenigen Abgeordneten, die einen Wahlkreis gewonnen haben, nennt man Direktmandate. Bei Wahlen zum Deutschen Bundestag wird neben den Direktmandaten eine gleiche Anzahl (seit 2002: 299) Mandate an Listenkandidaten vergeben, so dass Ungleichheiten zulasten kleinerer Parteien ausgeglichen werden: 2005 beispielsweise erhielt die Freie Demokratische Partei bei der Bundestagswahl 9,8 % der gültig abgegebenen Stimmen, jedoch kam keiner der 299 erfolgreichen Direktkandidaten aus ihren Reihen. Die der Partei zustehenden etwa 10 % der Sitze im Deutschen Bundestag wurden also ausschließlich über die Landeslisten bestimmt.

Auch im Kaiserreich gab es bei den (Reichstags)wahlen Wahlkreise. Im Kaiserreich galt das absolute Mehrheitswahlrecht, wie es etwa noch heute in Großbritannien üblich ist: Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte, erhielt das Mandat. Einen Ausgleich für die unterlegenen Parteien wie etwa in Form einer Landesliste gab es nicht. Insgesamt gab es 397 Wahlkreise; bei der ersten Reichstagswahl 1871, die in Elsass-Lothringen nicht stattfand, waren es 382.

In der Weimarer Republik gab es ebenfalls Wahlkreise, diese waren jedoch weitaus größer als die Wahlkreise der Kaiserzeit und erfüllten eine andere Funktion: In jedem Wahlkreis wurde auf Grundlage des Verhältniswahlrechts eine festgelegte Zahl von Abgeordneten gewählt Je nach Zahl der Wahlberechtigten war diese Zahl von Wahlkreis zu Wahlkreis unterschiedlich. 1918 wurde die Zahl der Wahlkreise auf 38 festgelegt; da Elsass-Lothringen bei den Wahlen zur Nationalversammlung 1919 bereits wieder französisch war, gab es bei jener Wahl nur 37 Wahlkreise, durch den Verlust der Wahlkreise (und Provinzen) Posen und Westpreußen bei der Reichstagswahl 1920 nur noch 35. Bei dieser Zahl blieb es bis zur letzten Reichstagswahl 1933.

(Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Wahlkreis aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.)

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