Ortsrecht
Die Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland ist Bundes- oder Ländersache. Auf kommunaler Ebene regelt das "Ortsrecht" viele Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger. Das reicht von der Benutzungsordnung der Ortsbibliothek über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat bis hin zur Abwassersatzung.
Alle Bürgerinnen und Bürger können das Ortsrecht einsehen. Gerne übersenden wir Ihnen die gewünschte Satzung in der aktuell gültigen Fassung in Schriftform.
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung Schwieberdingen, Schloßhof 1, 71701 Schwieberdingen, Telefon 07150 305-0 oder Fax 07150 305-105.